MKL1888:Modus
[704] Modus (lat.), Art und Weise; besonders in der Grammatik die Art, wie etwas von einem Subjekt ausgesagt und eine Handlung in Beziehung auf das Subjekt des Redenden betrachtet wird (s. Verbum). – In der Rechtswissenschaft versteht man unter M. die einem Rechtsgeschäft beigefügte Nebenbestimmung, namentlich eine Auflage, welche dem Empfänger einer Sache gemacht wird und welche nicht den Charakter einer Gegenleistung an sich trägt; daher Donatio sub modo, Schenkung, wobei dem Beschenkten eine Auflage gemacht wird, welche ihn zu einer Handlung oder Unterlassung verpflichtet. M. acquirendi, Erwerbsart; M. procedendi, Verfahrungsart; M. vivendi, gegenseitige Verständigung über ein erträgliches Nebeneinanderbestehen nach einem Zerwürfnis, namentlich der Parteien im öffentlichen Leben, der katholischen Kirche im protestantischen Staat (s. Kirchenpolitik). – In der Musik bedeutet M. s. v. w. Tonart, Oktavengattung, z. B. M. lydius, die lydische Tonart; in der Mensuraltheorie des 15.–16. Jahrh. die Bestimmung der Mensur der Maxima (M. major) u. Longa (M. minor). Vgl. Mensuralnotenschrift.