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MKL1888:Mortifikation

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Mortifikation“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Mortifikation“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 11 (1888), Seite 816
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Mortifikation. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 816. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Mortifikation (Version vom 27.10.2024)

[816] Mortifikation (lat., „Tötung, Totschlag“), in der Medizin das Absterben organischer Teile, das Verschwinden jeder Lebensspur in denselben (s. Brand); in der kirchlichen Sprache Ertötung der sinnlichen Begierden durch Kasteien, Fasten, Geißeln und sonstige freiwillig übernommene Entbehrungen u. Qualen. – In der Gerichtssprache ist M. s. v. w. Ungültigkeitserklärung eines Schuldscheins oder einer sonstigen Urkunde; daher Mortifikationsschein (Tilgungsschein), ein Schein, wodurch eine Forderung, eine Obligation, ein Wechsel etc. nach vorgängigem Aufgebot (s. d.) für ungültig erklärt wird; gebräuchlicher hierfür ist der Ausdruck Amortisation (s. d.).