MKL1888:Ordo
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[428] Ordo (lat.), Rang, Stand, Ordnung; bei den Römern staatsrechtliche Bezeichnung der drei Hauptstände: Senatoren, Ritter und Plebejer; in der christlichen Zeit Bezeichnung des geistlichen Standes im Gegensatz zu den Laien und den Mönchs- und andern Orden. Überhaupt aber wird O. von jeder Abteilung in einem geordneten Ganzen gebraucht, z. B. von den Unterabteilungen in der römischen Legion; endlich ist es auch s. v. w. Regel oder Anordnung für ein Institut u. dgl. Vgl. Ordines.