MKL1888:Pfahlgericht
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[931] Pfahlgericht (Zaungericht), ehedem die auf den Umfang der Mauer oder des Zauns eines Gutes beschränkte gutsherrliche Gerichtsbarkeit.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 12 (1888), Seite 931 | |||
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[931] Pfahlgericht (Zaungericht), ehedem die auf den Umfang der Mauer oder des Zauns eines Gutes beschränkte gutsherrliche Gerichtsbarkeit.