MKL1888:Postfrachtstücke
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[733] Postfrachtstücke, Sendungen, auf welche die von den verschiedenen dem Weltpostverein angehörenden Postverwaltungen über den Austausch von Postpaketen (colis postaux) getroffenen Abmachungen keine Anwendung finden, oder welche zwischen zwei Ländern befördert werden, von denen das eine oder auch beide der zu Paris getroffenen Übereinkunft vom 3. Nov. 1880 über den Austausch von Postpaketen nicht beigetreten sind. Die Postpakete dürfen nur 5 kg (im Verkehr zwischen bestimmten Ländern nur 3 kg) schwer sein; P. sind Pakete über 5 kg und werden meist von Privatgesellschaften befördert.