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MKL1888:Postliminĭum

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Postliminĭum“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Postliminĭum“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 13 (1889), Seite 282
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Postliminĭum. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 282. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Postlimin%C4%ADum (Version vom 10.08.2022)

[282] Postliminĭum (lat.), Rückkehr („hinter die Thürschwelle“, d. h. nach Hause); daher Jus postliminii, bei den Römern das Recht eines aus Kriegsgefangenschaft oder Verbannung heimkehrenden Bürgers, in alle frühern Rechtsverhältnisse wieder einzutreten. Im modernen Völkerrecht versteht man unter P. die Wiederherstellung des frühern Rechtszustandes in einem vorübergehend vom Feind besetzten und nun unter die rechtmäßige Staatsgewalt zurückkehrenden Landesteil.