MKL1888:Postzeitungsdienst

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Postzeitungsdienst“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 18 (Supplement, 1891), Seite 734
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Postzeitungsdienst. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 18, Seite 734. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Postzeitungsdienst (Version vom 10.08.2022)

[734] Postzeitungsdienst, der Vertrieb von Zeitungen durch die Post. Während in einzelnen Ländern des Weltpostvereins die Post, gleichwie in Deutschland, neben der Beförderung auch den geschäftlichen Vertrieb der Zeitungen (Annahme der Abonnements, Verkehr mit den Verlegern etc.) besorgt, beschränkt sie sich in andern Ländern auf die Beförderung derselben. In der Absicht, den Postzeitungsvertrieb in den Geschäftsbereich des Weltpostvereins einzubeziehen, haben 1890 Vertreter verschiedener Vereinsverwaltungen in Brüssel einen Entwurf zu einem Übereinkommen über den internationalen Postzeitungsvertrieb festgestellt, welcher der 1891 in Wien zusammentretenden Konferenz des Weltpostvereins zur Annahme empfohlen werden soll. Danach sollen innerhalb des Vereins fortan einheitliche Vorschriften auch den Zeitungsvertrieb regeln. Die bezüglichen Vorschläge gehen von den bewährten Grundlagen des deutschen Postzeitungsvertriebs aus. Die Zeitungsbestellungen, welche die Bezieher bei der Postanstalt ihres Wohnorts machen, werden postdienstlich an die betreffenden fremden Verwaltungen weitergegeben, welche ihrerseits den Verlegern wegen Lieferung der Zeitungen Auftrag erteilen. Die Lieferung seitens der Verleger soll nicht, wie bisher im internationalen Verkehr üblich, durch Zusendung unter Streifband direkt an die Besteller erfolgen, sondern nach dem deutschen Verfahren in ganzen Zeitungspaketen an die mit der weitern Zuführung der Zeitungen betrauten Postanstalten bewirkt werden.