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MKL1888:Probi-viri

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Probi-viri“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Probi-viri“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 17 (Supplement, 1890), Seite 674
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Probi-viri. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 17, Seite 674. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Probi-viri (Version vom 10.08.2022)

[674]  Probi-viri, in Italien die Mitglieder der Schiedsgerichte, welche nach einem schon 1883 dem Parlament vorgelegten Gesetzentwurf als collegi dei p. neben den industriellen Gewerbegerichten eingerichtet werden sollten, um einerseits die zwischen Grundeigentümern und Pachtern, anderseits die zwischen den letztern und ihren Arbeitern entstehenden Streitigkeiten zu schlichten. Vgl. Cavalieri, La questione dei p. in agricoltura (Rom 1888).