MKL1888:Probi-viri
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[674] ✽ Probi-viri, in Italien die Mitglieder der Schiedsgerichte, welche nach einem schon 1883 dem Parlament vorgelegten Gesetzentwurf als collegi dei p. neben den industriellen Gewerbegerichten eingerichtet werden sollten, um einerseits die zwischen Grundeigentümern und Pachtern, anderseits die zwischen den letztern und ihren Arbeitern entstehenden Streitigkeiten zu schlichten. Vgl. Cavalieri, La questione dei p. in agricoltura (Rom 1888).