MKL1888:Rechtssprichwort
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[631] Rechtssprichwort (Rechtsparömie), eine im Munde des Volkes in der Gestalt eines Sprichworts lebende Rechtsregel. Solche Rechtssprichwörter bilden eine wichtige Erkenntnisquelle des Gewohnheitsrechts, wenn sie bei ihrer Kürze auch oft ungenau und vieldeutig sowie oft nicht sowohl der Ausdruck einer Rechtsidee als vielmehr der einer bloßen Volkssitte sind. Vgl. Hillebrand, Deutsche Rechtssprichwörter (Zürich 1858); Graf und Dietherr, Deutsche Rechtssprichwörter (2. Ausg., Nördling. 1869); Osenbrüggen, Die deutschen Rechtssprichwörter (Vortrag, Basel 1876).