MKL1888:Rechtsweg
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[631] Rechtsweg, Verfolgung eines Rechtsanspruchs durch Anstrengung eines Rechtsstreits oder Prozesses (s. d.). Vom R. ausgeschlossen ist eine Angelegenheit dann, wenn dieselbe nicht zum Gegenstand eines Prozesses gemacht werden kann, wie dies bei vielen Verwaltungssachen und namentlich da der Fall ist, wo das Verwaltungsstreitverfahren nicht eingeführt. Auf den R. verwiesen wird eine Angelegenheit dann, wenn sie sich als eine Justizsache zur Verhandlung vor den Verwaltungsbehörden nicht eignet.