MKL1888:Reichsdörfer

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Reichsdörfer“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 13 (1889), Seite 680
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Reichsdörfer. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 13, Seite 680. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Reichsd%C3%B6rfer (Version vom 01.02.2023)

[680] Reichsdörfer, im ehemaligen Deutschen Reich diejenigen Dörfer, die, mit Privilegien aus alter Zeit ausgestattet, nach Auflösung der Herzogtümer in Schwaben und Franken unmittelbar unter Kaiser und Reich standen. Sie zahlten nur Kriegsanlagen, hatten freie Religionsübung, geistliche Gerichtsbarkeit, besondere Ober- und Untergerichte, die Oberaufsicht über Kirchen und Schulen und selbstgewählte Schultheißen (Reichsschulzen) und Richter, welche in den kaiserlichen Urkunden als Obrigkeiten bezeichnet werden, aber keine Reichsstandschaft. Im 18. Jahrh. gab es nur noch wenige R. In Franken waren R. Gochsheim und Sennfeld; im Nordgau Kaldorf, Petersbach, Biburg, Wangen, Priestenstett, Maynbernheim, Hüttenheim, Haidingsfeld, Rinsheim, Ahausen; in Schwaben Großgartach, Ufkirchen, Suffelheim, u. a. Die letzten R. wurden 1803 mediatisiert.