MKL1888:Resolution
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[743] Resolution (lat.), Auflösung, Zerteilung; in der Rechtssprache s. v. w. Aufhebung; dann Beschluß, Be- oder Entscheid einer Behörde (auch Resolut, z. B. Polizeiresolut); im politischen Sprachgebrauch s. v. w. Meinungsäußerung einer Abgeordnetenversammlung, die einen Einfluß auf die Regierung ausüben soll; danach auch allgemeiner von der formulierten Erklärung andrer Versammlungen auf Grund der vorausgegangenen Beratung gebraucht. Endlich ist R. s. v. w. Entschlossenheit, resolutes Wesen. Über R. in der Musik s. Auflösung, S. 62.