MKL1888:Schießübungen
[454] Schießübungen, die zur Ausbildung der Truppen im kriegsmäßigen Gebrauch ihrer Schußwaffen stattfindenden Friedensübungen; sie beginnen bei der Infanterie nach der Schießinstruktion mit der Einübung des richtigen Anschlags und schreiten fort zum Schießen nach der Scheibe im Stehen, Liegen, Knieen unter Anpassung an das Terrain und Benutzung der durch dasselbe gegebenen Deckungen und unter Zugrundelegung wirklicher Gefechtsverhältnisse. Für die Artillerie gelten im allgemeinen dieselben Grundsätze, doch gibt das Schießen aus Geschützen auf große unbekannte Entfernungen und unter wesentlich andern Verhältnissen, wie sie z. B. der Geschützkampf im Festungskrieg bietet, den S. der Artillerie einen andern Charakter. Sie werden auf besondern Artillerieschießplätzen abgehalten, die mit Einrichtungen versehen sind, durch welche den Übungen ein der Wirklichkeit nahekommender Charakter gegeben werden kann, z. B. Teilen von Festungswerken, permanenten Batterien etc., welche teils als Ziele, teils zu Geschützaufstellungen dienen. Der Feind wird bei den S. durch Scheiben, Geschütze etc., sein Feuer eventuell durch Kanonen- und Gewehrschläge markiert. Bewegungen des Feindes werden durch auf Schienen laufende Scheiben dargestellt. Bei den S. der Küsten- und Schiffsartillerie werden die Scheiben auf Flößen entweder verankert, oder durch einen Dampfer geschleppt. Beim Schießen mit Torpedos werden Scheiben unter Wasser, welche über Wasser durch Fähnchen bezeichnet sind, vorbeigeschleppt.