MKL1888:Seemacht
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[810] Seemacht, die Gesamtheit der Kriegsschiffe, die ein Staat besitzt; dann ein Staat, welcher zum Schutz seines Seehandels, seiner Küsten und etwaniger überseeischer Besitzungen eine Kriegsflotte unterhält. Gegenwärtig nimmt unter diesen Seemächten Großbritannien den ersten Rang ein; dann folgen die Vereinigten Staaten, Frankreich und Rußland. Als Seemächte zweiten Ranges sind die Türkei, Italien, Österreich, Deutschland, Holland, Dänemark, Schweden, Spanien u. Portugal zu betrachten. Vgl. Marine.