MKL1888:Signale
[962] Signale (lat.), Zeichen von bestimmter Bedeutung, welche, auf größere Entfernungen wahrnehmbar, dem Empfänger eine Nachricht oder Weisung bringen sollen. Man benutzt optische, d. h. Licht- oder sichtbare S., wie z. B. bewegliche Arme an einem Gerüst oder (bei der Marine) Flaggen von verschiedener Farbe und Form etc., und hat für letztere internationale Verabredungen getroffen, die in einem Signalbuch niedergelegt sind (vgl. Tafel „Flaggen III“). Für die Nacht werden Lichter von verschiedener Dauer und Farbe, Raketen, Leuchtkugeln, Fanale etc. angewandt. Akustische, d. h. Ton- oder hörbare S., sind (mit der Trommel, der Trompete oder dem Signalhorn gegeben) beim Militär gebräuchlich und überall da, wo optische im Stiche lassen, so namentlich bei Nebelwetter an der Küste (Nebelsignale: Dampfpfeifen, Nebelhörner, Glocken, Geschütze; vgl. Seezeichen). Besonders ausgebildet ist das Signalwesen auf den Eisenbahnen, und hier hat man auch zuerst die auf mangelhafter Farbenempfindung beruhende Signalblindheit sowie die namentlich durch chronische Mittelohrkatarrhe verursachte Signaltaubheit erkannt und gewürdigt (vgl. Eisenbahnberufskrankheiten). Vgl. auch Lärmapparate und Läutwerke, elektrische.