MKL1888:Stölzel

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Stölzel“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 348349
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Stölzel. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 348–349. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:St%C3%B6lzel (Version vom 24.11.2022)

[348] Stölzel, 1) Karl, Technolog, geb. 17. Febr. 1826 zu Gotha, studierte in Jena und Heidelberg Staatswirtschaftslehre, dann Naturwissenschaft und besonders Chemie in Berlin und unter Liebigs Leitung in Gießen. Er habilitierte sich 1849 in Heidelberg als Privatdozent, war in der Folge Lehrer an den Gewerbeschulen zu Kaiserslautern und Nürnberg und [349] wurde 1868 als Professor der chemischen Technologie und Metallurgie an die technische Hochschule in München berufen. S. war auch bei den Weltausstellungen zu London 1851, Paris 1867 und Wien 1873 amtlich beschäftigt und an der Berichterstattung über die letzten beiden beteiligt. Sein Hauptwerk ist die „Metallurgie“ (Braunschw. 1863–86, 2 Bde.).

2) Adolf, Rechtsgelehrter, Bruder des vorigen, geb. 28. Juni 1831 zu Gotha, studierte in Marburg und Heidelberg, war 1860–66 Richter beim Kasseler Stadtgericht und Obergericht, trat dann in den preußischen Staatsdienst und wurde 1872 zum Kammergerichtsrat, 1873 zum Ministerialrat in Berlin ernannt, wo er gleichzeitig seit 1875 als Mitglied der obersten Justizprüfungsbehörde fungiert, deren Präsident er seit 1886 ist. Von seinen zahlreichen rechtswissenschaftlichen Arbeiten sind hervorzuheben das im Verein mit andern anonym herausgegebene „Handbuch des kurhessischen Zivil- und Zivilprozeßrechts“ (Kassel 1860–61, 2 Bde.); „Die Lehre von der operis novi nunciatio und dem interdictum quod vi aut clam“ (Götting. 1863); „Kasseler Stadtrechnungen aus der Zeit von 1468 bis 1553“ (Kassel 1871); „Die Entwickelung des gelehrten Richtertums in deutschen Territorien“ (Stuttg. 1872); „Das Recht der väterlichen Gewalt“ (Berl. 1874); „Das Eheschließungsrecht im Geltungsbereich des preußischen Gesetzes vom 9. März 1874“ (das. 1874 u. öfter); „Wiederverheiratung eines beständig von Tisch und Bett getrennten Ehegatten“ (das. 1876); „Deutsches Eheschließungsrecht nach amtlichen Ermittelungen als Anleitung für die Standesbeamten“ (das. 1876 u. öfter); „Karl Gottlieb Svarez“ (das. 1885); „Brandenburg-Preußens Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung, dargestellt im Wirken ihrer Landesfürsten und obersten Justizbeamten“ (das. 1888, 2 Bde.). Schon 1872 zum Ehrendoktor der Universität Marburg promoviert, wurde S. 1887 zum ordentlichen Honorarprofessor der Universität Berlin ernannt.