MKL1888:Versandsteuer
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[154] Versandsteuer, eine Form der Aufwandsteuer (s. d.); dieselbe wird erhoben, sobald der steuerpflichtige Gegenstand von einem Ort nach einem andern hin verbracht werden soll. Sie kommt insbesondere bei der Weinsteuer (s. d.) in Baden, Elsaß und in Frankreich vor. Bei mehrmaligem Übergang von einer Hand in die andre führt die V. zur Doppelbesteuerung. Um dieselbe zu meiden, werden bestimmte Arten des Transports freigelassen oder auch Großhändlern steuerfreie Einlagerungen zugestanden, damit freilich Schwierigkeit und Kosten der Kontrolle erhöht.