MKL1888:Volk
[259] Volk (Populus), im weitern Sinn und im gewöhnlichen Sprachgebrauch s. v. w. Nation, d. h. ein nach Abstammung und Sprache, Sitte und Bildung zusammengehöriger Teil der Menschheit. Im Staatsrecht wird dagegen zwischen V. und Nation unterschieden und unter ersterm die Gesamtheit der unter einer gemeinsamen Staatsregierung vereinigten Angehörigen eines bestimmten Staats verstanden (s. Nation). Auch bezeichnet man als V. die große Menge der bürgerlichen Gesellschaft im Gegensatz zu der durch politische Stellung, Reichtum und Bildung hervorragenden Aristokratie, in welcher Beziehung man auch von Volksbildung und Volksunterricht spricht. – In der Jägersprache heißt V. (Kette) die sich zusammenhaltenden Familien der Rebhühner und Wachteln (vgl. Gesperr).