MKL1888:Wohnungsrecht

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Wohnungsrecht“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 16 (1890), Seite 719
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Wohnungsrecht. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 16, Seite 719. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Wohnungsrecht (Version vom 02.08.2022)

[719] Wohnungsrecht (Habitatio), persönliche Dienstbarkeit (Servitut), vermöge deren dem Berechtigten die Befugnis zusteht, ein Gebäude oder einen Teil eines solchen unter Ausschluß des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung zum Mitwohnen aufzunehmen.