Menschenhandel in Egypten

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Titel: Menschenhandel in Egypten
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aus: Die Gartenlaube, Heft 6, S. 65
Herausgeber: Ferdinand Stolle
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Erscheinungsdatum: 1853
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[65] Menschenhandel in Egypten. Als ich gestern von der Jagd an’s Ufer zurückkam – erzählt Gentz[WS 1] in seiner schon erwähnten Reise[WS 2] – fand ich ein Sklavenschiff, das aus dem Sennaar[WS 3] kam, gelandet. Der Herr des Schiffes hielt mich für einen Türken und wurde in diesem Glauben noch bestärkt, da mein Reisegefährte von Zeit zu Zeit einige türkische Worte, die er in Constantinopel gelernt hat, hören ließ. Ich unterhielt mich mit ihm, so gut es ging, arabisch; er erzählte, daß er aus Kartum käme, wo er die deutsche Expedition angetroffen, welche seit acht Monaten von Cairo abgereist ist, um die Quellen des Nils zu entdecken. Ich drückte den Wunsch aus, einige Sklaven zu kaufen; er zeigte mir alle; sie waren sehr jung. Unter den Mädchen befanden sich drei von einer mir unbekannten Race, wahrscheinlich aus der Gegend von Abyssinien. Die eine von ihnen zeichte sich durch eine wunderbare Schönheit aus. Von Farbe war sie fast schwarz und ohne Flecken, die sich häufig bei den Negern finden; die Haut war sanft wie Sammet, die Form der Gesichtszüge so edel, daß nicht die geringste Analogie der Negerformation sich zeigte; die Bildung der Nase im Gegentheil zeigte fast den römischen Typus; der Blick der Augen war von einem Adel, der niemals den Negersklavinnen eigen ist. Man befindet sich in einer seltenen Lage, vis à vis einem Sklavenhändler, dessen Waare zu kaufen man vorgiebt, wenn er einem ein schönes, junges Wesen vorführt, für das man leicht eine große Affektion fühlen könnte, und ihr gebieten sieht, alle ihre Reize zu enthüllen. So lässt er sie den Mund öffnen, um die Vortrefflichkeit der Zähne zu zeigen, alle Bewegungen mit Armen und Füßen machen, um zu constatiren, daß alle Gelenke ihre Funktionen verrichten. Die Negerinnen sind ziemlich unempfindlich bei all diesen Operationen; nicht so die edlere Race der Abyssinierinnen, der Schan-Gallas und der Barabras[WS 4]. –

Kauft man eine Sklavin, so hat man das Recht, dieselbe während dreier Tage bei sich zu behalten, ihre Vorzüge und Mängel gründlich zu studiren, und kann sie dann, wenn man an ihr unangenehme Eigenschaften entdeckt, dem Sklavenhändler zurückgeben. Schnarcht sie vielleicht dem Herrn, der sie kaufen will zu stark, so ist dies ein vollgültiger Grund, die Stipulation[WS 5] rückgängig zu machen. – Die schöne liebenswürdige Sklavin erinnerte mich an einen Spruch des weisen Salomon, welcher Frauenschönheit zu würdigen verstand; er läßt die Geliebte sprechen. „Ich bin schwarz, aber gar lieblich, ihr Töchter Jerusalems.“ –

Ich machte dem Mädchen eine kleine Goldmünze zum Geschenk, welche sie mit vielem Zaudern annahm, während die Negerinnen sich vordrängen, um ein Geschenk zu erhaschen. Die Sklavenhändler behandeln diese armen Geschöpfe so gut wie möglich, besonders so lange, bis sie in Cairo angekommen sind, aus Furcht, daß sie ihnen fortlaufen; nur die Männer bindet man je ein Dutzend an eine lange Stange mit den Händen, und läßt sie so vor der Karavane einher laufen; den Mädchen schwatzen sie vor, daß sie große Damen in den Harems der reichen Paschas werden würden; oft ist dies der Fall, und dann befinden sie sich in einer Lage, die manche Schöne unserer Länder beneiden würde. Die Sklaven in den Ländern der Muselmänner genießen – man muß dies gerechterweise anerkennen – ein unendlich besseres Loos, als die Sklaven der amerikanischen christlichen Kolonien der Spanier und übrigen Völker. – Einen sehr netten und hübschen Jungen kann man hier für 10–40 Thaler kaufen. Als ich ein kleines Dorf in der Nähe Philoë’s passirte, bot man mir allerhand Sachen zum Kauf an, Datteln, Hühner, Lanzen, Schilde aus der Haut des Hippopotam, und unter Anderm ein kleines Mädchen von 1 1/2 Jahren etwa, dessen die Mutter sich gern um 2 oder 3 Thaler entledigt hätte. –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Karl Wilhelm Gentz (1822-1890), deutscher Maler (Quelle: Wikipedia)
  2. „Briefe einer Reise nach Ägypten und Nubien 1850/1851“, Berlin 1853
  3. Sannar, Bundesstaat im Südosten des Sudan (Quelle: Wikipedia)
  4. Historische Bezeichnung für Nubier (Quelle: englische Wikipedia)
  5. Vertragstyp des römischen Rechts (Quelle: Wikipedia)