Moderner Schwindel

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Titel: Moderner Schwindel
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aus: Die Gartenlaube, Heft 23, S. 367–368
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1864
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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[367] Moderner Schwindel. In St… sitzt der Schneidermeister F. K. in seiner Werkstatt bei seinen Gesellen, emsig am Werk und zufrieden mit den Früchten seines und ihres Fleißes; da pocht es an, und herein tritt der Postbote und übergiebt ihm einen Brief – aus London. Aus London? An mich? – Ja, es ist so. Die Adresse ist richtig, der Poststempel auch. Und so öffnet er denn mit einigem Herzklopfen der Neugierde das Couvert, und entgegen kommt ihm ein feines Papier mit folgendem Inhalt: „Herr F. K., es ist für Sie, unter Ihrer vollständigen und richtigen Adresse, ein Paket aus Amerika angelangt, welches gegen Erstattung von zwölf Schilling (vier Thaler) für Porto Ihnen sofort zugeschickt werden soll.“ Datum und Unterschrift einer angeblichen Schiffs-Agenten-Firma. Was thut nun unser Meister? Er selbst hat zwar keine nahen Verwandten drüben; aber welcher deutsche Handwerker hätte unter den 51/2 Millionen Deutschen in Nordamerika nicht einen Freund, einen Bekannten? Kann nicht irgend Einer von diesen seiner gedacht haben? – Und in solchen Dingen ist’s so böse, um Rath zu fragen. Wer möchte in den Verdacht kommen, daß er auf eine reiche Erbschaft hoffe? Und das Auslachen hinterher? – Nein! Es bleibt Geheimniß, – aber in fünf Fällen unter zehn gehen die vier Thaler an die Londoner Adresse ab, und somit ist dort der Zweck erreicht: das verheißene Paket hat noch Niemand gesehen. Mit welcher Unverschämtheit diese englische Schwindlerbande arbeitet, ergiebt sich daraus, daß man in Paris allein die Ankunft von 500 solchen Briefen ermittelt hat. Viele derselben tragen die Unterschrift: „W. Lover & Co., Shipping Agents, 3 Glasshouse Street, Regent Street,“ andere geben als Wohnung Kings Terrace, Kings Road. S. W. Nr. 15 an. Die Firma hat auch ein „Departement etranger“, zu deutsch eine Abtheilung für Auswärtige, mit Agenten in New-York und San Francisco. Das allzugrobe Attentat auf die französischen Börsen veranlaßte die französische Gesandtschaft in London, den Gaunern nachspüren zu lassen. Seitdem setzten sie sich in den Besitz deutscher Adreßbücher, und sie haben bereits den Niederrhein in Angriff genommen, wie man uns von dort schreibt. Es ist gar nicht zu zweifeln, daß, wenn das Geschäft nur einigermaßen rentirt, Deutschland mit solchen Briefen überschwemmt wird. Thue dann Jeder das Seine, dem nichtswürdigen Gesindel den Fischzug zu vereiteln!

Was ist gegen diese englischen Spitzbuben, die nur plump und faul betrügen, jener französische Professor für ein Engel der Wohlthätigkeit! Er hat in den besten und größten deutschen Zeitungen eine reizende, die freundlichsten Hoffnungen erregende Aufforderung erlassen an alle Diejenigen, welche mit einem Anlagecapital von nur 10 bis 15 Thaler und in einigen Nebenstunden des Tags ein jährliches Nebenverdienstchen von 300–350 Thalern erzielen wollen. Welcher fleißige arme Teufel wird das nicht wollen? Wenn nur die Trauben nicht zu hoch hingen! Denn umsonst wird das beglückende Geheimniß nicht verrathen. Da darbten sich ein paar die erforderlichen Groschen ab und wagten die Anfrage, und – prompt war der Herr Professor – umgehend erfolgte die Antwort, natürlich gegen Postnachnahme von 2 fl. 30 kr. (1 Thlr. 23 Gr. 2 Pf.), und zwar mit dem Postzeichen „Frankfurt a. M.“ Und der Inhalt? Die Betroffenen sandten uns die ganze Correspondenz für die Gartenlaube zu: eine „Anweisung zur Erzielung eines sicheren und bedeutenden Verdienstes durch die Seidenzucht“ ist des theuren Pudels lächelnder Kern. Diese Anweisung ist lithographirt, datirt „Paris, den 1. Juni 1862“ und unterschrieben „Emile Charlier, Professor“; dabei liegt, wahrscheinlich nach dem Muster der Hoff’schen Malz-Extracts-Lobpreisungen, ein empfehlender Brief eines Aloys Paintner in Czocza in Ungarn, der sich jedoch erst „der angenehmen Beschäftigung mit allen Kräften hingeben will“ und sich vor der Hand nur für „die edle Idee“ bedankt. Daß in der „Calculation“ noch anderweite, in der Ankündigung verschwiegene Ausgaben von 5, 20 und 75 fl. vorkommen, macht freilich gerade für die Armen, denen er sein Evangelium gepredigt hat, das verheißene Glück noch schwerer erreichbar; allein ist es seine Schuld, daß arme Leute kein Geld haben? Und kann sich ihnen nicht irgendwo ein Credit eröffnen, der ihnen die Pforte der Seidenzucht dennoch aufschließt?

Dieser Credit – in der That, da winkt er schon! Und wo? Undankbarer Deutscher, abermals in dem hochherzigen treuen Albion! Da steht es, und Ihr findet es in allen Zeitungen: „Capital-Bedürftige können Credit-Eröffnungen, Darlehen jeder Höhe, Wechsel, Accommodationen etc. erhalten, F. S. & Co. 9 Flora-Terrace, Spur Road London S. E. erb. Franco Briefe.“ Ein Freund der Gartenlaube, der diese Anzeige in dem Zwickauer Localblatte las, benutzte die Adresse zu einer Anfrage. Wir theilen die Schriftstücke, welche er als Antwort erhielt, den Namen des Einsenders ausgenommen, wortgetreu mit.

„12, Upper Stamford Street, Blackfriars.  
London, 8. Mai 10. 1864. 
 Herrn Th.

In höflicher Erwiderung Ihres verehrl. Schreibens theilen Ihnen mit, daß das günstige Resultat eingezogener Erkundigungen uns veranlaßt, uns bereit zu erklären, Ihnen mit gewünschtem Darlehn von Rthlr. 600. Cour. zu dienen und zwar gegen Ihren Sola-Wechsel mit Rthlr. 100. jährlich oder in einer Summe nach 3, 5 oder 7 Jahren zurückzahlbar. Zinsfuß 6 % per Jahr, zahlbar jährlich.

Sie wollen uns sofort bescheiden und anliegende Bedingungen genügend qu. Indemnity-Betrag mit Rthlr. 11. preuß. oder sächsisch Papiergeld in Ihrem verehrl. jetzigen recommandirten Antwortschreiben miteinsenden, damit wir sogleich die Verfügungen treffen und Ihnen die Anweisungen zukommen lassen können.

Achtungsvoll 
Foreign Monetary and Credit Agency Office.“ 
(Namensunterschrift unleserlich) 

Die angeführten „Bedingungen“ lagen in folgendem gedruckten Zettel bei, in welchem nur die Summen (Rthlr. 11. und Rthlr. 600. Cour.), ferner die Bemerkung „in deutschem Papiergeld“ und die Straße und Hausnummer mit Tinte eingeschrieben sind. Er lautet: „Foreign Monetary and Credit Agency Office, London.

Der Credit- oder Darlehn-Suchende hat unter gewissenhafter und wahrheitsgemäßer Angabe seiner Verhältnisse besonders speciell anzugeben: Name, Stand und Wohnort.

Die Höhe der gewünschten Credit- oder Darlehn-Summe, auf wie lange solche gewünscht wird, ob in einer Summe oder in Theil-Zahlungen rückzahlbar.

Welche Sicherheit geboten wird; ob durch Grundstücke, Hypotheken, Bürgschaft, Lebensversicherung, Schuldverschreibung, Wechsel, Documente, oder wodurch sonst.

Der Credit- oder Darlehn-Suchende hat als Bürgschaft der prompt [368] und gewissenhaft von ihm gemachten Angaben, für Register-Gebühren, nothwendiger Weise entstehende Kosten, Auslagen etc. Rthlr. 11. bei der Summe von Rthlr. 600. Cour. in deutschem Papier-Geld als Indemnity miteinzusenden, ohnedem kein Gesuch berücksichtigt werden kann, da diese Maßregel zur Abhaltung unsolider und leichtfertiger Gesuche und zur Vermeidung großen Zeitverlustes und unnützer Correspondenz durch die Erfahruug bedingt ist.

Die strengste Discretion ist zugesichert. Nur frankirte Briefe werden angenommen.

Da Geld- oder sonstige Werthbriefe von und nach England nicht mit Werth-Angabe bezeichnet sein dürfen, sondern „recommandirt“ oder „chargé“ bezeichnet auf den Posten angenommen und befördert werden, so sind alle Briefe, welche Geld, Wechsel, Documente oder sonstigen Werth enthalten, „recommandirt“ oder „chargé“ abzusenden und zu adressiren an die
Foreign Monetary Agency Office, London. S. 
12. Upp. Stamford Street.“ 

Wir brauchen diesen Schriftstücken für unsere Leser keine Erklärung beizufügen; die Bedeutung der elf Thaler, die eingesandt werden müssen, ehe an das Geschäft zu denken ist, springt deutlich genug in die Augen, um „Capital-Bedürftigen“ die englischen Wohlthäter in ihrer wahren Gestalt zu zeigen.

Wer aber sein Glück nicht aus den Londoner Händen empfangen will, wird der widerstehen können, wenn es ihm aus der Stadt, der wir schon so viele Freuden verdanken, wenn es ihm aus Kopenhagen geboten wird? Von dort flog nach Deutschland herein in vielen Exemplaren ein „Plan der Industrie-Union“ zu einer „zweiundzwanzigsten (?) großen Waaren- und Staatsprämien-Vertheilung“, d. h. zu einer Lotterie, deren „Gewinne“ bestehen in „Gold- und Silbersachen, Uhren, Wagen, Fortepiano, Tischgedecken, Leinen, und sonstigen werthvollen und soliden Gegenständen, sowie in Staatsprämien-Scheinen, worauf die Summen von resp. Pr. Crt. 40.000 Thlr., 40.000 fl. etc. etc. gewonnen werden können (?!).“

In dem beigedruckten „Avertissement“ sagt dieser „Plan“:

„1. Diese zweiundzwanzigste große Waaren- und Staatsprämien-Vertheilung besteht aus 32.000 Loosen ohne Nieten, und hat den Zweck, die bei den jetzigen Verhältnissen fast ganz darnieder liegenden Industrie-Zweige zu heben und zu befördern, welches um so mehr das verehrte Publicum veranlassen wird, sich bei diesem Unternehmen recht stark zu betheiligen.“

Wohlgemerkt: der „Plan“ ist datirt: „Kopenhagen, im April 1864“. Welche Industrie soll also mit dem deutschen Gelde gehoben werden? Die deutsche, oder die dänische? Eine Andeutung giebt der §. 8, wo es heißt:

„8. Die Waaren der ersten fünf Classen werden spätestens vierzehn Tage nach der Ziehung einer jeden Classe, so wie die Waaren der sechsten Classe drei Wochen nach Beendigung der Ziehung an die Agenten nach Deutschland abgesandt, von welchen die resp. Interessenten sie franco aller Unkosten, als Fracht, Zoll, Emballage etc. gegen Auslieferung der Gewinn-Loose in Empfang nehmen können. Wer seinen Gewinn sechs Wochen nach der Ziehung nicht in Empfang genommen hat, verliert seinen Anspruch an denselben und fällt solcher dann einem wohlthätigen Zwecke zu.“

Wer nun noch den geringsten Zweifel an dem ebenso patriotischen als wohlthätigen Unternehmen hegt, dem wird zu besonderer Beruhigung verholfen, indem er erfährt, daß wenigstens die gezogenen Nummern einer deutschen Staatslotterie zur dänischen „Vertheilung“ benutzt werden, denn §. 2 lautet:

„2. Um den resp. Interessenten dieser Vertheilung die Gewißheit für die Unparteilichkeit der Ziehungen zu verschaffen, richten sich dieselben nach den vom Staate veranstalteten öffentlichcn und controlirten Ziehungen der Herzogl. Braunschweig-Lüneburgischen 57. Landes-Lotterie. Diese Vertheilung besteht, ebenso wie jene Lotterie, aus 32.000 Loosen von Nr. 1 bis Nr. 32.000, aber statt der in der Herzogl. Braunschweig-Lüneburgischen Landes-Lotterie fallenden Geldgewinne werden bei dieser Vertheilung die vorstehend benannten Waaren gewonnen. Geldgewinne werden nicht vertheilt.

Trotz der letzten bündigen Bemerkung ist durch die Aufführung aller braunschweiger Geldgewinne neben den Waarengewinnsten dieser „Industrie-Union“ die Täuschung sehr nahe gelegt, daß auch letztere so schöne Summen gewähre. Man lese z. B.

„4. Dasjenige Loos, dem die Prämie für den zuletzt gezogenen der 95 Hauptgewinne der sechsten Classe (NB. nach der braunschweiger Lotterie) zufällt, erhält auch den für die 60.000 Thlr. bestimmten großen Gewinn, mithin können im glücklichen Fall die für die Prämie von 60.000 Thlr. und für den Gewinn von 40.000 Thlr. bestimmten Gegenstände auf ein Loos gewonnen werden.“

In diesem außerordentlich glücklichen Fall würde der glückliche Spieler „einen viersitzigen Phaeton oder Jagdwagen“ und „einen Prämienschein der badischen Staatsanleihe von 1846, worauf 40.000 fl. gewonnen werden können“ und ferner eine Reihe Silberzeug sammt einem kurhessischen Prämienschein mit derselben Glücksmöglichkeit gewinnen.

Und für alle diese Aussichten braucht der brave Deutsche blos 5 Thlr. 20 Gr. an einen gewissen Herrn „Sally Levy“ nach Kopenhagen zu schicken. Und welche Garantie bietet man ihm dagegen? Da steht sie:

„10. Jedes Loos ist mit dem Stempel der Königlichen (natürlich: dänischen) Regierung und mit der eingestempelten Namens-Unterschrift des Unterzeichneten versehen, ohne welche das Loos keine Gültigkeit hat.“ Der Unterzeichnete ist aber besagter Herr Levy.

In der That, eine frechere Unverschämtheit ist den Deutschen gerade in diesem Augenblick aus Kopenhagen kaum geboten worden. Das deutsche Volk wird sie nach Gebühr behandeln. – Wir kommen nun zum jüngsten Schwindel, der leider ein deutsches Unkraut ist. Mit ihm wollen wir für diesmal die auf die Länge Ekel erregende Industrie-Ritter-Revue schließen. –

Diese neueste Frechheit der Beschwindelung, die leider ihre ersten Siege bereits gewonnen hat, kann nicht rasch genug zur Kunde des Publicums gebracht werden, gerade weil das Ueberraschende derselben auch für diejenigen gefährlich ist, welche durch natürliche Bedächtigkeit oder durch Erfahrungen in den Künsten der Speculation sich dagegen geschützt glauben.

Es ist allgemein bekannt, daß fast Niemand, dessen Name in einem Adreßbuche steht oder sonstwie öffentlich bekannt geworden ist, der Aufmerksamkeit entgeht, von Inhabern oder Agenten von Lotterien mit Zusendungen von Loosen oder Interimsloosen bedacht zu werden. Die speculirenden Herren lassen es sich bedeutende Porto-Ausgaben kosten, um namentlich in Ländern, in welchen das Spielen in auswärtigen Lotterien verboten ist, ihre Kundschaft zu suchen; und da manche Lotterieanstalten nicht nur das Porto an ihre zahllosen Francoeinsendungen wagen, sondern sogar sich die unfrankirte Zurücksendung nicht angenommener Loose erbitten, so muß ihr Geschäft trotz alledem immer ein so einträgliches sein, daß sie im Kostenwagniß sich endlich bis zum Aeußersten erkühnen durften.

Einem allem Lotterieschwindel abholden Familienvater trägt der Postbote einen solchen frankierten Loosbrief in’s Haus. Er legt den Wisch murrend bei Seite, die Herren nicht einmal der Rücksendung würdigend, und vergißt bald die ganze Sache. Da sitzt eines schönen Morgens die Familie um den Frühstückstisch, als die Thür aufgeht und der Mann hereintritt, der stets ein ganzes Haus um so mehr in Aufregung bringt, je seltener er erscheint: der Ueberbringer einer telegraphischen Depesche. Was ist geschehen – in der Verwandtschaft – im Geschäft? – Welche wichtige Nachricht ist es, die zu diesem Verkehrsmittel greifen muß? – Mit zitternder Hand wird das verhängnißvolle Papier geöffnet. Alle Köpfe drängen sich herzu, und Alles lauscht athemlos auf den Inhalt. Er lautet: „Herrn N. N. in N. Wollen Sie die Loose behalten ? Sofortige briefliche Antwort ist dringend erforderlich. N. N. u. Comp. in N.“ Die Loose? Was ist mit den Loosen? Wo sind sie? Offenbar haben sie einen Gewinn gemacht. Wie könnte man sonst durch eine telegraphische Depesche nach ihnen anfragen? – Aber wo sind die Loose? Der Vater geht an den Secretär und durchwühlt alle Papiere, das Frühstück wird kalt, aller Appetit ist fort, Vermuthungen, Hoffnungen, Wünsche erfüllen plötzlich alle Köpfe, schwärmen von allen Zungen, Alles will suchen helfen, der Vater wird schon ärgerlich, – da – da ist der einst mit Murren weggeworfene Brief, da sind die Loose – und nun beginnt ein Familienrath, nun soll ein Beschluß gefaßt werden in einer solchen Aufregung. Aber die Zeit ist kurz zugemessen, denn es ist ja eine telegraphische Depesche, die auf Antwort dringt.

Was, lieber Leser, würdest Du in diesem Augenblick gethan haben? Würdest Du entschlossen genug gewesen sein, die Mahnungen Deiner Gattin, Deiner Tochter etc., das Glück nicht zu verscherzen, die paar Thaler daran zu wenden, ohne Weiteres zurückzuweisen? – Schwerlich! – Und so hat es auch unser Mann gemacht. Er behielt die Loose, steckte dafür die erforderlichen Thaler in ein Couvert und trug sie sogar selbst zur Post.

Und nun? – Weiter ist’s nichts – die Speculation der Ueberraschung hat gesiegt, die telegraphische Depesche ist doppelt und dreifach, ja vielleicht zehnfach bezahlt und die Loose theilen das Schicksal der anderen.

So ist’s geschehen und zuerst bekannt geworden zu Königsberg in Preußen, und solcher telegraphischen Lotterie-Depeschen werden nun Hunderte und Tausende überall ankommen, wo der Werth der Loose das Wagniß sichert. Und eben darum erzählten wir diese Familienscene, damit man anderswo auf solche Ueberraschungen vorbereitet ist und auch diese neue Speculation so behandelt, wie sie es verdient.