Mutterliebe (Die Gartenlaube 1865/51)
[816] Mutterliebe. Im Juni dieses Jahres begab sich von dem Städtchen K. eine Deputation des dasigen Gerichtsamtes mit den Gerichtsärzten nach dem nahen Dorfe H., um den Thatbestand eines Selbstmordes zu untersuchen. Es hatte nämlich dort die sechszigjährige Frau S. durch Erhängen den Tod gefunden. Die Frau S. lebte auf dem Gute ihres Stiefsohnes mit diesem und seiner Familie im besten Einvernehmen, sie war im Dorfe allgemein geachtet und hatte sich anscheinend wohlbefunden. Einige Tage vorher war sie erst noch durch einen Brief ihres einzigen leiblichen Sohnes erfreut worden, der in Frankfurt als Gärtner lebte. Er hatte ihr geschrieben, daß er Gelegenheit habe, sich gut zu verheirathen und sich als Gärtner zu etabliren. Und doch hatte die Frau S., ohne jemals über Lebensüberdruß geklagt zu haben, ohne sich mit ihrem Stiefsohne und dessen Familie vorher entzweit zu haben, in deren Abwesenheit sich das Leben genommen. Es war kein Motiv dieser That zu finden, man mußte eine plötzlich eingetretene Geistesstörung annehmen.
Bei sehr vielen Selbstmordfällen ist man eben genöthigt, an eine Geistesstörung zu denken, wenn der Tod unter günstigen Verhältnissen gesucht wird, wenn der Vater aus dem Kreise einer geliebten Familie auf diese Weise scheidet; oft mögen aber hier doch andere Ursachen vorhanden sein, die den Mitmenschen für immer verborgen bleiben. In dem erzählten Falle sollte sich bald ein anderer Grund finden. Zufällig bekam man bald darauf im Wirthshaus näheren Aufschluß über den Inhalt des Briefes aus Frankfurt, welchen die Verstorbene von ihrem Sohne einige Tage vorher erhalten hatte. Es bestätigte sich, daß ihr Sohn jetzt eine sehr gute Gelegenheit habe, sich zu verheirathen und eine eigene Gärtnerei zu gründen, daß er aber hierzu sein Vermögen von fünfhundert Thalern sogleich haben müsse, wolle er diese günstige Gelegenheit nicht versäumen. Weiter erfuhr man, daß jene fünfhundert Thaler auf dem Gute seines Stiefbruders in H., wo seine Mutter lebte, ständen und daß sich der Stiefbruder geweigert, das Geld jetzt auszuzahlen, da er dies nach dem Testamente seines Vaters erst nach dem Tode der Mutter zu thun brauche.
Muß man nun nicht statt eines Verbrechens Großmuth in diesem Selbstmord finden, wodurch die Mutter vielleicht eine Anzahl Jahre opfert, um ihrem Sohne nicht die günstige Gelegenheit zu seinem Unterkommen entgehen zu lassen? B. H.