Nachtrag zu „Der Sperling und die öffentliche Meinung“

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Titel: Nachtrag zu „Der Sperling und die öffentliche Meinung“
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 27, S. 464
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1879
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[464] Nachtrag zu „Der Sperling und die öffentliche Meinung“. Herr C. Becker, Mädchenlehrer a. D. in Jüterbogk, gegen dessen Sperlingsfeindschaft der Verfasser des genannten Artikels (in Nr. 18 der „Gartenlaube“ S. 307), Dr. Karl Ruß, für den vielgeschmähten Proletarier der „gefiederten Welt“ eine Lanze einlegt, hat uns dargethan, daß Herr Dr. Ruß ihm Mancherlei in die Schuhe geschoben, von dem er sich frei weiß und mit dem er nicht im Auge der Oeffentlichkeit belastet sein möchte. Dr. Ruß findet es „bedauernswerth“, daß Herr Becker „zur völligen Ausrottung“ der Sperlinge auffordere, während dieser in einer Broschüre über die Feinde der Obstbäume und Gartenfrüchte, in einem Anhang über die Schädlichkeit der Sperlinge, ausdrücklich sagt, daß die Ausrottung derselben so unmöglich sei, wie die der Ratten und Mäuse – ohne einen „Rattenfänger von Hameln“, setzen wir hinzu. Er dringt nur, in allerdings feindseligerer Weise, als Dr. Ruß selbst, auf Verminderung derselben und erwähnt die von Letzterem aufgeführten Vertilgungsmittel nicht gerade mit directer Aufforderung zur Anwendung, sondern nur in Verbindung mit Beispielen bereits geübter Vertilgungsmaßregeln. Auch den Vorwurf des Aufwiegelns der Harzer Canarienvogelzüchter gegen die Sperlinge weist er zurück, wie denn jene Broschüre thatsächlich weder diese Aufforderung enthält, noch mit dem Ausruf schließt: „Die Vernichtung der Sperlinge ist eine Forderung der rationellen Landwirthschaft.“ Müssen wir somit nach Prüfung der kleinen Schrift, auf welche unser geschätzter Mitarbeiter seinen Angriff richtete, die Verwahrung des Herrn Becker für die angegebenen Fälle gerechtfertigt finden, so kann es uns im sachlichen Interesse nur erwünscht sein, wahrzunehmen, daß die beiden streitenden Theile in der letzten Beantwortung der Sperlingsfrage einig sind – ein schätzenswerther Fingerzeig, daß die gegebene Lösung wohl die richtige sein dürfte.