Der Sperling und die öffentliche Meinung
„Dir gönnen Ruh’ an keinem Platz
Die kleinen Herren und die großen;
Allüberall, mein lieber Spatz,
Wirst du gescholten und gestoßen.“
So sang der Dichter Julius Sturm, und wie er, traten die Schriftsteller auf dem Gebiete der volksthümlichen Vogelkunde fast ohne Ausnahme mit förmlicher Begeisterung für den Sperling ein, als nützlichen Vogel, lustigen Kauz, Weltweisen der Straße etc.. Wenn irgendwo ein Feinschmecker, vielleicht in gar berechtigtem Zorn, seinen Unmuth äußerte über die argen Näschereien des Sperlings, wenn Andere klagten über seine Zudringlichkeit, sein häßliches Geschrei u. dergl., so läßt der Dichter dagegen seinen trostvollen Ruf an den Sperling erklingen:
„So lebst du mit der Welt im Streit,
Und keiner läßt dich ungeschoren,
Doch war die Welt zu aller Zeit
An Weisen ärmer als an Thoren.
Drum, schilt ein Thor dich Schelm und Dieb
Und spart an dir nicht Schimpf und Schande:
Mein lieber, kluger Spatz, vergieb
Die Feindschaft seinem Unverstande!“
Die Verketzerungen des Sperlings haben trotzdem schnell überall Eingang gefunden, und heute halten ihn alle Leute für einen lästigen und unter Umständen widerwärtigen Patron – bestenfalls für ein nothwendiges Uebel, da er im Haushalte der Natur, beziehentlich für unsere Culturen, unentbehrlich sei.
Im Einklang hiermit steht der Ausspruch des sächsischen Landesculturraths, welcher kürzlich durch alle Zeitungen die Kunde machte. Nach dem Bericht des Generalsecretärs Herrn von Langsdorf hat die wissenschaftliche Untersuchung zahlreicher Sperlingsmagen ergeben, daß unsere Vogelproletarier während der Zeit von acht bis neun Monaten ausschließlich von Körnern leben; abgesehen davon, daß sie durch ihre Näschereien an allerlei keimenden Gemüsesamen, zarten Zuckerschoten, süßen Kirschen, reifendem Getreide u. dergl. m., nicht selten empfindlichen Schaden verursachen. Die Erbitterung einiger ländlichen Gemeinden sei eine so große, daß man eine Fehde gegen den Sperling beginnen werde, trotz des bestehenden polizeilichen Verbots. In jener Verhandlung wurden alle seine übelen Eigenschaften hervorgehoben, und es wurde selbst erwähnt, daß er sich in fernen Welttheilen, wie Australien und Amerika, wo man ihn eingeführt, bald so unausstehlich gemacht, daß die Gärtner und Landwirthe froh sein würden, wenn sie ihn wieder los werden könnten. Als sein Vertheidiger war der Director der Forstakademie von Tharandt eingetreten, hauptsächlich mit dem Hinweis auf die Thatsache, daß der Spatz in der Zeit, in welcher er keine Sämereien findet, doch Insecten in beträchtlicher Anzahl vertilge. Die oben genannte Behörde faßte, freilich nur mit der Mehrheit einer Stimme, den Beschluß, das königliche Ministerium um Aufhebung des gesetzlichen Schutzes für die Sperlinge zu ersuchen.
Die Sperlingsfrage hat in der That viel mehr Staub aufgewirbelt, [307] als man eigentlich erwarten durfte. Der Sperling vertritt darin gewissermaßen den Vogel im Allgemeinen. Meinungskundgebungen von den verschiedensten Seiten, erklärlicher Weise überaus mannigfaltig, einander widersprechend und befehdend, sind in die Oeffentlichkeit gedrungen, sodaß wir alle möglichen Vogelschutzanschauungen vor uns haben, von den gemäßigten bis zu den äußerst extremen.
Warmherzige Natur- und Thierfreunde verlangen thatkräftigen Vogelschutz, sei es aus Nützlichkeits-, Humanitäts- oder aus ästhetischen Rücksichten; sie sagen: die in unserer Heimath freilebende gefiederte Welt muß beschirmt, vor Verringerung oder gar Ausrottung behütet werden, weil ihre Thätigkeit für unsere Culturen unentbehrlich ist und weil die Vögel harmlose Geschöpfe sind, deren Verfolgung eine unmenschliche Grausamkeit wäre, sie müssen aber auch beschützt werden, weil sie vorzugsweise unsere heimische Natur beleben, unser Herz durch Gesang, Farbenschönheit und Bewegung erfreuen, während ohne ihre Anwesenheit die Natur allenthalben öde und todt erscheinen würde. Dem gegenüber steht aber eine andere Meinung, welche uns zuruft: Fort mit aller Schwärmerei! Der Mensch hat das Recht, sich eines jeden Geschöpfes zu bemächtigen, welches er einerseits zur Befriedigung seiner Bedürfnisse braucht, und das ihm andererseits feindlich entgegentritt; er darf selbst alle solche Thiere, welche ihm irgendwie unbequem oder unangenehm sind, ohne weiteres tödten oder vertreiben. Man führt dann im Weiteren aus, daß die Nützlichkeit der Vögel im Allgemeinen sehr problematisch sei, daß manche derselben uns lästig, ihr Fleisch dagegen sehr wohlschmeckend sei. Zwischen solchen Extremen schwanken nun die Anschauungen – und es hält in der That außerordentlich schwer, über das Verhältniß der Nützlichkeit oder Schädlichkeit irgend eines Vogels ein durchaus feststehendes Urtheil zu gewinnen. Selbst dem allbekannten Haussperlinge, dem gemeinsten unserer einheimischen Vögel, gegenüber ist dies nicht leicht. Ich hoffe mir den Dank des Leserkreises der „Gartenlaube“ zu erwerben, wenn ich betreffs seiner zunächst eine Uebersicht der Aussprüche aller Sachkundigen auf diesem Gebiete, welche im Jahre 1877 bei Besprechung der Vorlagen zum Vogelschutzgesetz in meiner Zeitschrift „Die gefiederte Welt“ mitgeteilt wurden[1], hier anführe.
Der berühmte alte Naumann (1796) sagt: die Sperlinge thun einen ganz entsetzlichen Schaden, sowohl an Baum-, wie auch an Feldfrüchten, zumal wenn Gerste und Weizen anfangen zu reifen, doch füttern sie ihre Jungen mit Raupen und anderen Insectenbruten auf. – Bechstein klagt: es ist leider bekannt genug, daß die Haussperlinge auf den reifen Weizen- und Gerstenäckern, auf Erbsenbeeten, an Kirsch- und anderen Bäumen oft großen Schaden thun, allein sie werden den Wäldern und Gärten nützlich, da sie zur Heckzeit Maikäfer und Obstraupen in unzähliger Menge fressen. – Lenz hebt die Schädlichkeit noch mehr hervor, räumt aber ebenfalls ein, daß die Nützlichkeit, durch Reinigung der Bäume von allerlei Ungeziefer, sehr bedeutend sei. – Gloger tritt offen und eifrig für die Sperlinge ein: sie sind freilich oft überaus zudringlich, allein sie lesen unter Anderem vorzugsweise gern die Blattläuse von den jungen Trieben der Bäume und Sträucher ab; ihre Jungen füttern sie in den ersten Lebenstagen hauptsächlich mit kleinen Raupen. Schon damit allein würden sie sich wahrlich einige süße Kirschen und Weinbeeren verdienen. – Die Gebrüder Müller besprechen in sehr eingehender Weise den Nutzen und Schaden und heben hervor, daß ersterer sich auf den Vorsommer beschränke und in der Vertilgung von Kerbthieren bestehe, daß aber das entschiedene Uebergewicht in der Wagschale des letzteren liege. „Zur Stunde, wo er sich als Beschützer der Obstbäume mit dem Gartenbesitzer befreundet, empört der Spatz diesen wiederum durch freventliches Zerbeißen der Blüthen- und Blattknospen. Die Hanf- und Hirse-Aecker werden mit Vorliebe heimgesucht und reichlich gezehntet; den Wein plündert er einzeln oder in kleineren Gesellschaften an den Spalieren und in Massen in den Weinbergen; in den Scheunen und auf Fruchtböden stiehlt er Getreide und Sämereien; ebenso dringt er in die Vorrathskammern und nimmt, was er nur haben kann, da er ja alles frißt; an Metzgerläden benascht er das ausgehängte Fleisch und Fett, und in das vor den Küchenfenstern hängende gerupfte Geflügel hackt er Löcher. Deshalb können wir es nicht gut heißen, wenn man die Sperlinge überhand nehmen läßt, sondern empfehlen vielmehr, ihre zu große Vermehrung zu verhindern.“ – A. E. Brehm wollte früher den Haussperling als überwiegend nützlichen Vogel betrachtet wissen, „weil er durch Aufzehren der schädlichen Kerbtiere unzweifelhaft mehr nützt als schadet und sich während des ganzen Sommers hochverdient um Anpflanzungen und Felder macht, und weil er andererseits nur während der Reife gewisser Fruchtarten sich schädlich zeigt“. Späterhin ist dieser Schriftsteller freilich zu der Meinung gekommen, „daß der auf Kosten des Menschen lebende Schmarotzer keines Schutzes würdig sei“. Er wirft ihm in gleicher Weise wie die vorhergegangenen Forscher arge Uebelthaten vor und sagt, man müsse sich wohl oder übel zu der Ansicht bekehren, daß der Sperling die auch von ihm früher erbetene Nachsicht und Duldung nicht verdiene. – E. von Homeyer hebt besonders hervor, daß der Spatz die allernützlichsten Vögel, namentlich Staare und Meisen, verdränge und den Sängern den Aufenthalt in den von ihm zahlreich bewohnten Gärten verleide. Der im Laufe eines Jahres von einem Sperlingspaar verursachte Schaden betrage übrigens zwei bis drei Mark. – Ferdinand, Baron von Droste erachtete ihn für die Obstbaumzucht und Forstwirthschaft als überaus nützlich, für die Landwirthschaft, den Gemüse- und Weinbau als vorwiegend schädlich. Der Forstmann müsse ihn hegen, der Landwirth, welcher keine Obstbäume hat, vertreiben, der Gärtner, welcher Obsthandel treibt, ihn eifrig schützen und der Weinbauer verfolgen. – V. von Tschusi-Schmidhoffen sagt: der Sperling gilt bei Alt und Jung für einen schädlichen Vogel und findet nur wenige Freunde, welche seinen großen Nutzen, den er durch massenhafte Vertilgung des Ungeziefers leistet, wirklich anerkennen; er zählt ihn zu den größtenteils nützlichen Vogelarten. – Giebel gelangt zu demselben Ergebniß und fügt hinzu, man müsse ihn mit wachsamem Auge betrachten und sehr vorsichtig behandeln. Jedenfalls sollte man seine Bruten und ihn selbst während derselben ebenso sorglich schonen, wie jeden Insectenfresser; man solle ihn nur dort, wo er an Nutzgewächsen wirklich verheerend auftritt und durch ausgestellte Scheuchen nicht fern zu halten ist, befehden. – Auch Professor Jeitteles behauptet, daß sowohl der Haussperling wie auch der Feldsperling Schutz und Pflege verdienen. – Altum und Landois halten den ersteren für ungefähr ebenso schädlich wie nützlich, während Mühlig ihn ganz und gar verdammt und Karl Vogt ihm namentlich die Kirschenräubereien vorwirft. – Mein Urtheil lautete schon vor vielen Jahren so, wie ich es auch jetzt noch festhalte: Der Nutzen des einzelnen Sperlings wird den von ihm an Getreide, Obst, Gartensämereien u. s. w. angerichteten Schaden reichlich aufwiegen; gegen eine das Gleichgewicht störende und allerdings nicht selten sehr schädlich werdende Ueberzahl haben wir uns freilich zu wehren. Keineswegs will ich rathen, daß man ihn irgendwo völlig vertilge; man möge ihn vielmehr dort fern halten, wo er schadet, und nöthigenfalls seiner übermäßigen Vermehrung Schranken setzen.
Angesichts solcher staunenswerth mannigfaltigen, einander widersprechenden und nicht selten arg befehdenden Urtheile der Gelehrten dürfen wir uns keineswegs darüber wundern, wenn kürzlich im deutschen Reichstage der Abgeordnete Fürst Hohenlohe-Langenburg den Ausspruch gethan: „Ich habe mich davon überzeugt, daß die Wissenschaft der Ornithologie bis jetzt noch nicht so weit gediehen ist, um mit voller Sicherheit von einer Vogelart behaupten zu können, daß sie durchaus nur nützlich für den Menschen, und von der anderen, daß sie entschieden nur schädlich sei.“[2]
Um so mehr aber erscheint es bedauernswerth, wenn der Mädchenschullehrer C. Becker in Jüterbogk in einer kleinen Schrift, nur auf die Untersuchungen einiger Gelehrten gestützt, mit Entschiedenheit zur völligen Ausrottung der Sperlinge auffordert[WS 1]. Unwillkürlich fällt uns dabei die Anekdote vom alten Fritz ein, der die Sperlinge vertilgen wollte, weil sie ihm Kirschen gefressen hatten, und der sie bald nachher wieder hegte, weil ihm die Raupen die Bäume und die Gemüse kahl fraßen. Becker geht sogar so weit, daß er, auf die Angaben eines andern Sperlingsfeindes, jeder Spatz brauche jährlich acht Metzen Getreide zu [308] seiner Ernährung, fußend, folgende Berechnung aufstellt: In Preußen giebt es etwa zweiundzwanzig Millionen Sperlinge, und diese verzehren, gleichviel ob es eine reiche oder arme Ernte sein mag, jährlich elf Millionen Scheffel an Körnern; für Oesterreich nimmt er sechszehn Millionen an, für Baiern zweieinhalb Millionen, für Sachsen eineindrittel Million etc.. Mit unglaublicher Sicherheit spricht er dann das Todesurtheil über den Sperling aus und schlägt vor, man solle Gift legen, wie ein Apotheker in Jaroczyn in Posen, oder die Sperlinge Abends in den Ställen, wo sie zum Schutz gegen die Winterkälte Schlupfwinkel aufgesucht, schockweise mit Säcken todt schlagen, wie ein Pfarrer in Böhmen; man solle sie im Herbst, wenn sie sich in großen Schwärmen auf den Feldern zusammenrotten, massenhaft erlegen; man solle allenthalben ihre Nester zerstören; ja, selbst die Züchter und Pfleger von Harzer Canarien und anderen Singvögeln will er gegen die Sperlinge zur Feindschaft aufwiegeln, weil dieselben durch ihr häßliches Geschrei jene Sänger verderben. Schließlich erinnert er auch daran, daß sie gar nicht zu verachtende kleine Braten geben und in Italien als Leckerbissen mit Polenta verspeist werden – was dort freilich auch mit Schwalben, Nachtigallen, Grasmücken und anderen Vögeln geschieht. Und wenn er nun mit dem Ausruf schließt: „Die Vernichtung der Sperlinge ist eine Forderung der rationellen Landwirthschaft“, so müssen wir nothgedrungen an das Dichterwort denken. „Der schrecklichste der Schrecken, das ist der Mensch in seinem Wahn!“
In der That, die Sperlingsfrage versinnbildlicht uns die Vogelschutzangelegeheit im Allgemeinen. Wer wollte an der Nützlichkeit des Staars, an seiner hochwichtigen Bedeutung für Ackerbau etc. Zweifel hegen? Trotzdem haben sich längst Stimmen erhoben, welche ihn verdammen, weil er nämlich wirklich zuweilen die Nester kleiner Singvögel ausräubert. Wie viele Leute giebt es, welche den Pirol, einen der größten und gefräßigsten aller Kerbthierfresser, ganz entschieden auf die Liste der schädlichen Vögel gesetzt sehen wollen, weil er die Kirschenernte schädigt! Die Saatkrähe, welche hinter dem Pflüger her Maikäferlarven sammelt und allerlei anderes, höchst verderblich wirkendes Ungeziefer vernichtet, will man neuerdings ebenfalls nicht mehr der Schonung werth halten, weil sie freilich auch das keimende Getreide arg zehntet. Ja, mancher Bienenvater haßt die allbeliebte, weil harmlose und durchaus nützliche Schwalbe, da sie angeblich seine Bienen wegschnappt. Welch hitziger Streit herrscht schon längst bis auf den heutigen Tag für und wider den Specht! Kurz und gut – wo gäbe es wohl irgend einen Vogel, von welchem man mit durchaus feststehender Sicherheit sagen könnte, er sei nur nützlich oder nur schädlich! Ja, diese beiden Begriffe selber sind an und für sich so wenig klar und feststehend, daß man sie doch keinenfalls als unumstößliche Stichwörter in dieser Angelegenheit ansehen sollte.
Faßt man die Frage des Vogelschutzes vom durchaus praktischen Gesichtspunkt aus in’s Auge, so erscheint sie bis jetzt noch staunenswerth wenig aufgeklärt; man streitet sich fortdauernd um das Abc, ohne zu positiven Anhaltspunkten zu gelangen. Ein bedeutungsvoller Schritt ist indessen in der oben erwähnten Regierungsvorlage gethan, und ich darf mit großer Befriedigung sagen: nach meinem Vorschlage; dies ist die Bestimmung, daß für alle Vögel (mit alleiniger Ausnahme solcher, deren offenbar überwiegende Schädlichkeit geradezu auf der Hand liegt), ebenso wie für das Wild, eine gesetzliche Schonzeit festgesetzt werden soll. Wenn in der übrigen Frist des Jahres alle Vögel gefangen werden dürfen, so ist damit einer wohlberechtigten Liebhaberei Raum gegeben. Es ist schon oft ausgeführt worden, daß aus mannigfachen Ursachen die Liebhaberei für Stubenvögel ein gewisses Recht hat. Wenn das Vogelschutzgesetz jeden Fang einheimischer Vögel verbieten wollte, so wäre es schwerlich durchführbar, ohne daß eine beträchtliche Anzahl sonst in jeder Hinsicht braver Menschen dadurch in Widerspruch mit Recht und Gesetz gelangen würde, und so hat die Idee der Schonzeit sicherlich gerade das Richtige getroffen, indem sie die für den Naturhaushalt und unsere Culturen hochwichtigen Vögel während des Nistens schützt und dem Freund der Stubenvögel doch die Möglichkeit läßt, seiner Liebhaberei nachzugehen. Jeder Massenfang aber, sowie namentlich der Vogelfang für die Küche müßte streng untersagt werden, und daher erachte ich es als ein schweres Unrecht, daß man den Fang der Lerchen und Krammetsvögel nach wie vor freigeben will. Man sollte doch bedenken, daß dadurch von vornherein die Grundidee der internationalen Vogelschutzvereinbarungen untergraben wird. Denn wie kann man verlangen, daß in Italien und anderen Ländern am Mittelmeer, wo die kleinen Vögel ein Volksnahrungsmittel bilden, der Vogelfang unterdrückt werde, während bei uns die Drosseln und Lerchen auch fernerhin der leidigen Schleckerei zum Opfer fallen sollen!
Eine Anzahl von Vögeln giebt es übrigens, welche offenbar zu den allernützlichsten gehören und die zugleich keinerlei Interesse für die Liebhaberei haben; ihr Fang wird von Niemand betrieben, und sie könnten und müßten daher diejenigen sein, welche niemals gefangen und erlegt werden dürfen, nämlich alle Schwalben, der Segler, die Nachtschwalbe, alle Spechte, Wendehals, Kleiber, Baum- und Mauerläufer, Kukuk und Wiedehopf. Sie sind freilich durch die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Schonzeit vom 1. März bis 15. September als Zugvögel von vornherein geschützt, doch müßte für den, der sie tödtet oder verfolgt, noch eine ganz besonders hohe Strafe festgestellt werden. Uebrigens stehen die Schwalben und alle genannten Vögel auch gleichsam unter dem Schutze des ganzen Volkes.
Kehren wir nun aber zum Spatze zurück, und erwägen wir noch dies Eine: Denken wir uns den Sperling einmal als einen durchaus schädlichen Vogel völlig ausgerottet – so würde unserer heimischen Natur doch zweifellos ein belebendes Moment fehlen; Stadt und Land würden den ersten Vermittler zwischen Natur- und Menschenleben verloren haben, und ich bin fest davon überzeugt, daß nicht wenige empfindsame Leute den häßlichen, früher verachteten oder sogar gehaßten Spatz schmerzlich vermissen würden. Betrachtet man die Sperlingsfrage von diesem Gesichtspunkte aus, so ist es nicht schwer, ihr ganz andere Seiten abzugewinnen. Dann liegt es ja so nahe, daß der Sperling in den großen Städten, wo alle anderen Naturkinder vor der Menschenthätigkeit geflohen oder von des Menschen Wahn vertrieben sind, immerhin überaus willkommen ist und gehätschelt und gepflegt wird, viel mehr, als es sich mit seinem Wohlgedeihen verträgt. Man füttert in der Großstadt die Spatzen wohl das ganze Jahr hindurch und verhindert sie daran, daß sie die hier einzig mögliche nützliche Thätigkeit entfalten und die Rosensträucher auf dem Balcon, die Epheulaube, die Zwergobst- und andere Bäume von Blattläusen und Raupen säubern. Und wenn sie dann in nur zu großer Vermehrung durch ihre freche Zudringlichkeit recht lästig werden, so trägt man doch offenbar selber die Schuld daran.
Aehnlich verhält es sich auf dem Lande. Hier schont man den Spatz wohl aus Nachlässigkeit, läßt ihn ebenfalls zu übermäßiger Entwickelung gelangen und schilt dann weidlich über seine argen Räubereien. Da liegt die Moral doch recht nahe. Man sehe den Sperling als einen Vogel an, welcher unter Umständen auf dem Balcon, auf dem Hofe, im Garten und Hain dem Naturfreunde Freude und Vergnügen gewährt, der aber trotzdem überaus lästig werden kann! Man schütze ihn grundsätzlich, verringere aber die großen Schwärme im Spätsommer und Herbste, indem man sie möglichst zusammenschießt! Und im Allgemeinen halte man dem Sperlinge wie allen anderen unserer Nebengeschöpfe gegenüber immer die Augen offen, hege und pflege sie, wo sie uns zum Nutzen oder auch nur zur Erheiterung dienen, befehde sie und verkleinere ihre Anzahl, wo sie uns störend entgegentreten. In der Zeit aber, in welcher sie nisten, Eier oder Junge haben, lasse man sie unverfolgt, um der Barmherzigkeit willen und zur Ehre des Menschenherzens!
- ↑ Nutzen und Schaden der uns nächst umgebenden Vögel, nach den Aussprüchen aller hervorragenden Ornithologen,“ zusammengestellt von Dr. Karl Ruß und Bruno Dürigen. Siehe die neubearbeiteten Gloger’schen Vogelschutzschriften (Leipzig, Hugo Voigt).
- ↑ Siehe den stenographischen Bericht der zwanzigsten Sitzung am 15. März 1879.