Pomologische Monatshefte:1. Band:8. Heft:Anzeige

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Pomologische Monatshefte
Band 1, Heft 8, Seite 392
von Trapp
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Die Gartenbauschule in Hohenheim
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Anzeige.

Die im Herbst 1853 von der Versammlung zu Carlsruhe beschlossene Abhaltung einer Versammlung Deutscher Wein- und Obstproducenten in Wiesbaden konnte im vorigen Jahre aus den in der Bekanntmachung vom Juli vor. Js. angegebenen Gründen nicht stattfinden, und wurde auf dieß Jahr vorschoben. Auch für dieses Jahr ist nun zwar die Abhaltung der Versammlung von Herzoglichem Staatsministerium genehmigt, und die subsidiär zur Bestreitung der Kosten erbetene Subvention aus Staatsmitteln wiederholt bewilligt worden; Auf die hierauf an die Weinproducenten des Herzogthums Nassau und anderer deutschen Staaten ergangenen Einladungen hat sich indessen ergeben, daß nur sehr wenige Weinproben, diese meist aus den letzten geringen Jahrgängen, zum Theil nur aus geringen Lagen – und selbst diese wenige Proben nicht einmal mit voller Sicherheit, für die Weinprüfung erwartet werden können. Hiernach erscheint eine Weinprüfung, welche, wie bekannt, den Verhandlungen der Weinbausection ein hohes Interesse gewährt, nicht möglich, insbesondere ist auch die große Anzahl der Weinproducenten im Herzogthum, von denen man nach dem berechtigten hohen Rufe des Rheingau’s die Aufstellung ausgezeichneter Produkte erwartet, bei den gänzlich aufgeräumten Kellern selbst der angesehensten dortigen Weinproducenten nicht in der Lage, dieser Erwartung auch nur einiger Maßen entsprechen zu können; der Zweck der Versammlung würde daher nur unvollständig erreicht werden. Deßhalb und in dem weiteren Betrachte, daß zwar den Verhandlungen der Obstbausektion keine Hindernisse entgegenstehen, und insbesondere eine Obstausstellung in dem gegenwärtigen, wenn auch nicht allgemein günstigen Jahre, möglich seyn würde, daß jedoch eine Verhandlung der wichtigeren Fragen in beiden landwirthschaftlichen Abtheilungen auch auf den nächsten allgemeinen landwirthschaftlichen Versammlungen wird stattfinden können, ist es in Uebereinstimmung mit der Ansicht der überwiegenden Mehrzahl derjenigen Weinproducenten, von denen eine Theilnahme an der Versammlung erwartet werden konnte, für angemessen erachtet worden, die Abhaltung der hiesigen Versammlung auf so lange zu verschieben, bis der Himmel uns mit einem guten Jahrgange beschenkt, was in um so näherer Aussicht gehalten werden darf, je langer ein guter Weinherbst bis jetzt auf sich hat warten lassen.

v. Trapp.

Wiesbaden, den 4. Aug. 1855.