Der richterliche Beamte, der die Versetzung des Landgerichtsdirektors Jürgens nach Kassel verfügt hat, ohne sich pflichtgemäß über dessen Kriegsvergangenheit zu informieren, wird nicht zur Verantwortung gezogen werden.
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Die ‚Kreuzzeitung‘ wird ihren Lesern niemals davon Kenntnis geben, wieviel Geld der ehemalige Kaiser bis jetzt aus der Republik gezogen hat.
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Die Vorbereitungen zum Hochverrat, die der Heimatschutz betreibt, werden straflos bleiben; Max Hoelz wird nicht aus dem Zuchthaus entlassen werden.
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Oberleutnant Paul Schulz wird wegen Anstiftung zum Mord weder zum Tode noch zu Zuchthaus verurteilt werden.