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RE:Ἀγένειοι

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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noch bartlose Jünglinge, die dem Mannesalter schon nahe stehen
Band I,1 (1893) S. 772 (IA)–773 (IA)
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Ἀγένειοι, die noch bartlosen Jünglinge, in der Agonistik Bezeichnung der erwachsenen παῖδες, die dem Mannesalter schon nahe stehen. In der älteren Periode werden nur zwei Klassen der Kämpfer unterschieden, ἄνδρες und παῖδες (s. Agones), auch bei Pindar (Ol. VIII 7. IX 89) ist . schwerlich im technischen Sinn zu verstehen (Boeckh zu CIG 1590). Zuerst treten uns die . als gesonderte Klasse zwischen παῖδες und ἄνδρες in der panathenaeischen Preisliste CIA II 965 (vgl. 966) entgegen, deren Einrichtungen wohl auf perikleische Zeit zurückgehen; auch Platon (Leg. VIII 833 C) scheidet . und παῖδες. Als . sind hier offenbar die Jünglinge zwischen sechzehn und zwanzig Jahren zu verstehen, so dass die Altersklassen je durch eine Penteteris getrennt sind (vgl. Kaibel IGI 747 Z. 24), während anderswo, wo neben den . noch zwei weitere Klassen der παῖδες (νεώτεροι und πρεσβύτεροι) geschieden werden (CIG 1590), die Grenzen anders gezogen sein mochten (s. Agones). Während eine besondere Abteilung A. in den Olympien und Pythien nie eingerichtet wurde (Mie Quaest. agonist. 49), ist sie an den Isthmien nachweisbar seit der 1. Hälfte des 4. Jhdts.; vgl. CIA II 1301; Loewy Inschr. gr. Bildh. 120 Z. 1 ist ἐν Ἰσθμῷ zu ergänzen mit Preuner Bonner Studien 220 (μεσάταν ἁλικίαν); vgl. Herond. Mimiamb. I 52 (τοὺς ἴουλον ἀνθεῦντας. Amer. journ. of arch. V 283); sie wird wohl auch an den Nemeen wenigstens seit der Zeit Alexanders vorausgesetzt werden dürfen (Paus. VI 6, 1. Euseb. Chron. zu Ol. 178. I p. 212 Schoene). Denn gewiss sind die meisten Agone bald dem Beispiel Athens gefolgt. Es wird also beispielsweise die Klasse der . an den Basileia zu Lebadeia (Bull. hell. X 444) wohl schon seit der Gründung des Festes (375 v. Chr.) eingesetzt worden sein. In der Kaiserzeit findet sich die Scheidung in drei Klassen an allen grossen Agonen, wie den Ἄκτια (s. d.), den Καπετώλια, den κοινὰ Ἀσίας (Paus. VI 14, 1. Kaibel IGI 746. 747 u. ö.), auch an kleineren, wie den spartanischen Eurykleen (CIG 1424f.) und zu Thessalonike (CIG 1969). Die . werden, wie es scheint, zu allen gymnischen Kampfarten zugelassen, mit Ausnahme des Waffenlaufes, der den Männern vorbehalten bleibt. Für die Panathenaeen ist auch ein besonderer Pyrrhichistenchor der . bezeugt (Lys. XXI 4. CIA II 965); von ὀρχησταὶ ἀ. (bewaffneten Tänzern) in Rom spricht Dion. Halic. Ant. VII 72. [773]

Litteratur: Krause Gymnastik und Agonistik I 263f. Dittenberger De ephebis atticis 24. Dumont Essai sur l'ephébie attique 215f. Grasberger Erziehung und Unterricht III 9ff.

[Reisch. ]