Ἀριστοπολειτία[1] (zuweilen auch ἀριστοπολειτεία und ἀριστοπολιτεία), mit dem Verbum ἀριστοπολιτεύειν und dem davon abgeleiteten ἀριστοπολειτευτής, findet sich nur auf Inschriften der Kaiserzeit. Bis jetzt finden sich keine Beispiele für das Vorkommen dieser Wörter in einer früheren Zeit. Auch örtlich sind bis heute dieselben auf die Peloponnes beschränkt, ausserhalb derselben sind sie nicht nachweisbar, innerhalb derselben auf Inschriften aus Sparta, Tainaron, Messene und Epidauros. Ἀ. kommt in zwei Verbindungen vor: a) λαβὼν (εἰληφὼς) τὰς τῆς ἀριστοπολειτίας τειμὰς κατὰ τὸν νόμον, Sparta CIG 1352 = Le Bas 175. ebd. 179. [1009] CIG 1242. 1343. 1346. Messene Archaeol. Ztg. XXXV (1877) 193 nr. 102; und b) ἡ πόλις ἡ Μεσσηνίων … στεφανώσασα τῷ τῆς ἀριστοπολειτίας στεφάνῳ. Comptes-rendus de l’Académie des inscript. 1865, 403. Archaeol. Zeitung XXXVII (1879) 138 nr. 273; die drei letzten Inschriften sind in Olympia gefunden und zeigen, dass λαβεῖν τὰς τῆς ἀριστοπολειτίας τειμὰς κατὰ τὸν νὸμον identisch ist mit στεφανοῦν τῷ τῆς ἀριστοπολειτίας στεφάνῳ und dass die mit der ἀριστοπολειτία verbundenen τειμαί wesentlich in einem Kranze bestehen. Beachtenswert ist aber auch die Verbindung, worin das λαβόντα τὰς τῆς ἀριστοπολειτίας τειμάς erscheint; auf spartanischen Inschriften geht unmittelbar vorher: καλῶς πεπολιτευμένον (CIG 1343. 1352 = Le Bas 175. ebd. 179); alle diese Inschriften werden von dem Staat (ἡ πόλις) gesetzt und sind der Ausdruck des Dankes für das καλῶς πεπολιτευμένον des betreffenden Mannes; zweifelsohne ist aber die Verleihung der Aristopoleitie und der damit verbundenen Ehren der Anlass, weshalb der Stein gesetzt wurde. Auch Messene setzt Bürgern Denkmäler, deren jeder charakterisiert wird als ἄριστα πολιτευσάμενον, s. Arch. Ztg. XXXIV 225 nr. 29. XXXV 193 nr. 101. XXXVI 89 nr. 145; ebenso Epidauros, Le Bas 152 a. 148; freilich fehlt hier bis jetzt die Verbindung des ἄριστα πολιτευσάμενον mit dem στεφανώσασα τῷ τῆς ἀριστοπολειτίας στεφάνῳ. Das καλῶς resp. ἄριστα πολιτευσάμενον wird jeder für einen allgemeinen Ausdruck für treue Pflichterfüllung und gute tadellose Verwaltung der übertragenen Ämter durch den Bürger, der geehrt wird, halten; das erkannte der Staat an. Die ἀ. wird man für eine solche Anerkennung halten und den Nachdruck legen auf die τειμαί, die die Folge der zuerkannten ἀ.. waren. Erstlich war es ein Kranz – das wissen wir jetzt aus den messenischen Inschriften – und zweitens war es das Recht, sich ἀριστοπολειτευτής zu nennen und nennen zu lassen, worin die Ehren der Aristopolitie bestanden. Boeckh CIG I p. 611. Foucart in Daremberg-Saglio Dictionn. des antiquités I 425; Explication zu Le Βas nr. 179 haben vollständig richtig die ἀ. für einen Ehrentitel erklärt; nur haben sie meines Erachtens darin nicht recht, dass sie aus dem αἰώνιος ἀριστοπολειτευτής (CIG 1340. 1349. 1375) schlossen, dass die Ehren der Aristopolitie teils auf begrenzte Zeit, teils fürs Leben verliehen wurden. Wenn der Staat einem verdienten Bürger einen Kranz und einen Ehrentitel zuerkennt, so geschieht das auf ewig; das kann nicht auf einen begrenzten Zeitraum geschehen. Wo Ehrentitel, wie εὐεργέτης, υἱὸς πόλεως, φιλοκαῖσαρ, φιλόπατρις vorkommen oder aber wo Kränze vom Staat verliehen auf Inschriften erscheinen, tritt nie in Verbindung damit ein Zusatz auf, der diese Ehren als nur auf Zeit verliehene auffassen liesse. Ich bin daher geneigt, das αἰώνιος ἀριστοπολειτευτής als einen Ausdruck aufzufassen, der richtig zwar, aber auch überflüssig ist, weil hier das, was αἰώνιος ausdrückt, sich von selbst versteht. Übrigens in zwei Inschriften steht neben dem αἰώνιος ἀριστοπολειτευτής auch αἰώνιος γυμνασίαρχος resp. ἀγορανόμος (CIG 1349. 1375), wo natürlich αἰώνιος berechtigt ist, weil die Gymnasiarchie und Agoranomie jährige Ämter waren, ihre Titel aber nach Ablauf des Amtsjahres im besonderen Falle gelassen werden konnten. [1010] Derartiges ist meines Erachtens bei ἀριστοπολειτευτής nicht anzunehmen. Dies Wort findet sich ausserdem CIG 1445 = Le Bas 224. 1441. 1442. Bull. hell. IX 515 nr. 7. 517 nr. 8. Le Bas 256 a. 168 i. 176.