Ἑστίασις, Speisung der Stammgenossen (φυλετικὰ δεῖπνα, Athen. V 185c) bei festlichen Gelegenheiten, insbesondere den Dionysien und Panathenäen (Schol. Demosth. XX 21 in Bull. hell. I 147), gehört zu den enkyklischen Leiturgien (Demosth. a. O. und XXXIX 7) der reicheren Bürger in Athen. Der Gastgeber hieß ἑστιάτωρ (ebd.) und wurde wie bei den anderen Leiturgien bestellt (vgl. Demosth. I 36. XXI 13, während Harpokr. s. v. irrt). Die Kosten berechnet Boeckh Staatsh. I² 498 bei etwa 2000 Gästen zu zwei Obolen auf etwa 700 Drachmen. Dazu wurden übrigens auch Schutzgenossen herangezogen, Demosth. XX 18 mit Schol. Nicht zu den staatlichen Leistungen dagegen gehörte das θεσμοφόρια ἑστιᾶν, Isae. III 80, denn diese Feier fand in den Demen statt, Isae. VIII 19, indem reichere Bürger namens ihrer Frauen deren Gaugenossinnen bewirteten. Andererseits steht der Ausdruck ἑ. bei Isokr. VII 29 auch von Volksspeisungen auf Staatskosten, vgl. Isae. VIII 21, wo die Worte οἱ ἄλλοι Ἀθηναῖοι ἑστιῶνται richtiger auf diese öffentlichen Mahle (Westermann) als auf gegenseitige Bewirtungen (Schoemann) gedeutet werden.