Aestimatorius contractus (von den Neueren unpassender Weise Trödelvertrag genannt) ist die Hingabe einer abgeschätzten Sache mit Verkaufsermächtigung (res aestimata vendenda data), bei welcher der Empfänger Selbstkaufrecht zum Schätzungspreise erhält. Da die Verkaufsermächtigung entgeltlich gewährt werden kann oder auch unentgeltlich oder zu gemeinsamem Gewinne, da sie ferner mit einer Pflicht, die Sache feilzubieten entweder verknüpft ist oder nicht, so kann das genannte Geschäft je nach der näheren Parteibestimmung bald dieser bald jener Vertragsgruppe angehören. Da nun oft gerade [692] diese näheren Nebenbestimmungen des Geschäftes zweifelhaft sein können, so gab dies einen Anlass dazu, für dasselbe ein für alle Mal ein besonderes Klageformular im Edicte aufzustellen. In ihm sieht man neuerdings den ersten Anwendungsfall der actio praeseriptis verbis, welche für die sogenannten Innominatcontracte gewährt wurde. Dig. XIX 3. Litteratur:Brinz kritische Blätter I 1–44. Pernice Zeitschr. der Savigny-Stiftung IX 248ff. Lenel Edictum perpetuum 237ff. Dernburg Pandekten II § 7. 120. Salkowski Instit. § 126.