2) Gott unbekannter Bedeutung, welchem ein siegreicher Feldherr den im Kampfe gelobten Tempel ohne die gesetzliche Zustimmung des Senates (Mommsen Staatrs. II² 602) weihte oder zu weihen versuchte. Wir kennen die Sache nur aus Anspielungen bei Tertullian, der den Feldherrn einmal (Apolog. 5 = Euseb. hist eccl. II 2; an der Parallelstelle ad nat. I 10 p. 75, 24 Vindob. ist der Name in der Hs. zerstört) M. Aemilius und einmal (adv. Marc. I 18) Metellus nennt. Wenn letzteres nicht Verderbnis, sondern, wie Pamelius annahm, ein auf Verwechslung der beiden Consuln des J. 639 = 115 M. Aemilius und M. Metellus beruhender Irrtum ist, so würde M. Aemilius Scaurus (s. Aemilius Nr. 140) der Beteiligte sein, und da dieser in seinem Consulate über die Carner triumphierte, so liegt die Vermutung nahe, dass es ein Gott dieses Volkes war, dem er diese den Römern nachher anstössige Widmung zugedacht hatte.