10) Korinther (Lib. or. I 424. 426. 434; epist. 1186), Sohn des Menandros, der seine senatorische Würde aufgegeben hatte, um Decurio seiner Vaterstadt zu werden (Lib. or. I 426. 431. 435. 441), mütterlicherseits Neffe der Philosophen Hierios und Diogenes (a. O. 427. 435). Er genoss eine gute rhetorische Ausbildung (a. O. 427. 433. 446. 447. 449), war zwischen 337 und 339 Stratege von Korinth (a. O. 427; vgl. Sievers Libanius 43. 47) und trat bald darauf bei den Händeln, welche Libanios in Athen mit seinen Nebenbuhlern hatte, mutig für diesen ein (a. O. 436). Durch Eugenios, den Günstling des Constans, mit Processen bedroht (a. O. 427. 440), floh er in den Reichsteil des Constantius und erlangte in Syrien durch den Einfluss des Fortunatianus die Stelle eines Agens in rebus (a. O. 428. 435. 446). Der Magister officiorum Musonius schickte ihn 357 (Cod. Theod. VIII 5, 8) nach Ägypten (Lib. or. I 429; epist. 670), wo er zu dem Praefectus Augustalis Parnasios in enge persönliche Beziehungen trat (Lib. epist. 364). Diesem führte er einen Astrologen zu (Lib. or. I 430) und wurde dadurch in die Processe, welche 359 wegen hochverräterischer Befragung der ägyptischen Orakel in Skythopolis verhandelt wurden (Amm. XIX 11, 3ff.), mit verwickelt. Mehrmals wurde er mit Bleigeisseln gepeitscht (Lib. or. I 429) und entging nur durch den Schutz des Comes Orientis Modestus der Folter (a. O. 431). Zugleich klagte man ihn an, widerrechtlich 211 Solidi empfangen zu haben, und er sah sich, angeblich nur aus Furcht vor seinen mächtigen Feinden, zu einem Geständnis gezwungen. Darauf musste er in militärischer Begleitung ganz Ägypten durchziehen, wobei ein Herold jedermann, der durch ihn Bedrückungen erfahren habe, zur Anklage aufforderte. Obgleich keine Denunciation erfolgte (Lib. or. I 443ff.; vgl. epist. 205), wurde er, nachdem sein Process drei Jahre gedauert hatte, zur Verbannung verurteilt; doch ehe die Sentenz zur Vollstreckung kam, starb der Kaiser Constantius (461[1]) und A. erlangte Restitution (a. O. 430). Während dieser Zeit hatte er noch die Kosten einer zweiten Strategie tragen müssen (a. O. 429) und durch die Bestechungen, welche er erfolglos seinen Richtern zu teil werden liess, einen grossen Teil seines Vermögens verloren (a. O. 440). Libanios wandte sich 362 mit der noch erhaltenen Rede ὑπὲρ Ἀριστοφάνους (Reiske I 424–450) an den Kaiser Iulian, um seinem Schützling ein Amt zu verschaffen, das die vorhergegangene Schmach auslöschen und ihm zugleich Immunität gewähren sollte. Namentlich hob er hervor, mit welchem Eifer A. dem Dienste der alten Götter ergeben sei (427. 438. 447. 449), und dies verfehlte seine Wirkung auf den Apostaten nicht. Obgleich A. in allerschlechtestem Rufe stand (Lib. or. I 425. 446), gewährte der Kaiser die Bitte (Lib. or. I 83; epist. 670. 1039. 1350) und ernannte ihn zum Consularis Phoenices (epist. 1186. 1418). Doch schon gleich nach dem Tode Iulians (363) erwartete man seine Absetzung (epist. 1350) und wahrscheinlich ist sie erfolgt. Später lebte er in Korinth (epist. 1228). Er war verheiratet [971] und hatte einen Sohn (or. I 449). An ihn gerichtet Lib. epist. 1186. 1128. 1350. 1418. 1457 (unecht lat. I 55), erwähnt epist. 420. Sievers Libanius 93.