2) Arnobius junior, gallischer Kleriker um 460, Verfasser eines zwei gallischen Bischöfen gewidmeten commentarius in psalmos. Die Auslegung ist ziemlich knapp gehalten, erbaulich im Geschmack der Zeit, mit Benutzung fremder Weisheit, in barbarischem Stil. Von demselben Verfasser können die handschriftlich auch den Namen A. tragenden annotationes ad quaedam evangeliorum loca herrühren, die in merkwürdig nahem Verwandtschaftsverhältnis zu dem ‚Evangeliencommentar des Theophilus von Antiochien‘ (s. Zahn Forsch. zur Gesch. d. neutestamentl. Kanons II 1883) stehen. Endlich schreibt man ihm zu, hauptsächlich auf das Zeugnis Alcuins hin, einen Dialog über die um 460 die Kirche bewegenden Streitfragen, Arnobii catholici et Serapionis conflictus de deo trino et uno, aber dessen Verfasser ist unbedingter Augustinianer, der Psalmencommentator mehr Semipelagianer. Die Hypothese Bäumers freilich (der Katholik 1887, 402ff.), wonach Faustus von Riez der Verfasser dieses Conflictus wäre, ist um nichts besser als die Überlieferung, vgl. Engelbrecht Ztschr. f. d. österreich. Gymn. 1890, 4 und Patristische Analekten 1892, 97–99. Die Werke bei Migne Patrolog. lat. t. LIII 239–580 und die Übersetzung des 17. Osterbriefs von Cyrillus Alex., die der Herausgeber dem Verfasser des Dialogs zuschreibt, bei A. Mai Spicileg. Roman. 1841, V 101–118.