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RE:Caecilianus 9

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Bischof von Karthago 311–340er Jahre n. Chr.
Band III,1 (1897) S. 1173
GND: 102383480
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9) Caecilianus, in der diocletianischen Verfolgung Archidiacon in Carthago und im Einverständnis mit seinem Bischof Mensurius gegen die Excesse der Märtyrerverehrung und des Drängens zum Martyrium thätig. Damit schuf er sich leidenschaftliche Feinde, und als 311 nach Erledigung des Bischofssitzes die Wahl auf ihn fiel und die Ordination auffallend eilig durch einen Nachbarbischof Felix von Aptunga (oder Autumna ?) vollzogen wurde, erklärte die Gegenpartei seine Wahl und Weihe für ungültig und erhob ihrerseits einen Lector Maiorinus zum Bischof. Die Mehrheit der africanischen Bischöfe hielt es mit diesem, aber C. besass die Gunst des römischen Collegen und des Kaisers Constantin; zwei Synoden, zu Rom und zu Arles (313. 314), untersuchten die Sache und gaben dem C. Recht; als dessen Widersacher appellierten, stellte der Kaiser die Staatsgewalt in den Dienst der Interessen des C., und dieser ist, in Africa heftig befehdet, vom übrigen Abendland als rechtmässiger Besitzer der Cathedra von Carthago anerkannt, dort bis nach 340 Bischof geblieben: Athanasius preist ihn in der Encyclica an die ägyptischen Bischöfe Cap. 8 als eine Säule der Orthodoxie innerhalb der vorangegangenen Generation. S. Artikel Donatus. Eine Übersetzung der nicaenischen Canones, die C. von der römischen Synode mitbrachte und die in Africa viel gebraucht wurde, pflegt nach ihm benannt zu werden, doch ist sehr zweifelhaft, ob er selbst der Übersetzer war. S. Maassen Gesch. der Quellen u. d. Lit. d. canon. Rechts I 8ff., Text der Übersetzung 903ff.