Zum Inhalt springen

RE:Causa cadere

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
heisst einen eingeklagten Anspruch durch den Verstoss wider eine
Band III,2 (1899) S. 1811
Bildergalerie im Original
Register III,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|III,2|1811||Causa cadere|[[REAutor]]|RE:Causa cadere}}        

Causa cadere heisst einen eingeklagten Anspruch durch den Verstoss wider eine Processvorschrift verlieren. Es trat dies vornehmlich in Folge einer pluspetitio ein, ein Grundsatz, der vom späteren römischen Rechte aufgegeben wurde. Gai.IV 53–60. Inst. IV 6, 33. Puchta-Krüger Inst.10 504 § 167.