RE:Causa cadere
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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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heisst einen eingeklagten Anspruch durch den Verstoss wider eine | |||
Band III,2 (1899) S. 1811 | |||
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Causa cadere heisst einen eingeklagten Anspruch durch den Verstoss wider eine Processvorschrift verlieren. Es trat dies vornehmlich in Folge einer pluspetitio ein, ein Grundsatz, der vom späteren römischen Rechte aufgegeben wurde. Gai.IV 53–60. Inst. IV 6, 33. Puchta-Krüger Inst.10 504 § 167.
[Leonhard. ]