51)Comes largitionum privatarum ist einer der wechselnden Titel, die nach dem schwankenden Sprachgebrauche jener Zeit dem comes rerum privatarum beigelegt werden (Dessau 1290. Cod. Theod. X 9, 3. VI 9, 1. 30, 16. X 1, 13). Doch bezeichnet derselbe auch einen besonderen Beamten, der jenem untergeben war, aber nur im Occident vorkommt (Not. dign. occ. XII 4). Wahrscheinlich lag ihm die Verteilung der Spenden ob, die der Kaiser aus den Beständen der res privata machte.