Conditor factionis, zum Verwaltungspersonale der römischen Renngesellschaften (s. Factiones) gehörig, hatte vermutlich die Renngerätschaften, wie Wagen, Geschirre, Vorräte u. dergl. zu verschliessen und aufzubewahren. Der C. Chrestus CIL VI 10046 ist ein Sclave. In dieser Inschrift findet sich auch die Bezeichnung succonditor. Ein Freigelassener ist der CIL VI 10069 erwähnte c. gregis russatae, wo freilich die Bezeichnung der Partei durch grex auffällig ist. Zu der Inschrift gehört das Monument im capitolinischen Museum zu Rom, das einen Mann darstellt, wie er zwei Pferde füttert. Ein c. factionis prasinaeGruter Inscr. 1089, 3. Ein c. factionis albataeReine s. cl. V 56. Scaliger zu Catalecta Vergil. p. 239 versteht unter C. Leute, qui factionem edunt et missus suppeditant, eine Ansicht, die von Marini Fratr. Arv. 215 unterstützt wird. Turnebus Advers. XVIII 33 hält sie für identisch mit den in den Gloss. Labb. und Philox. vorkommenden ἀλεῖπται ἵππων, Pferdewärtern, die die Pferde mit Öl zu salben hatten. Scaliger conjiciert hier für ἵππων πίθων oder πίττων (also Leute, die die Weinfässer auspichen), während Salmasius zu Vopisc. Sat. 7 und 8 unter den ἀλεῖπται Zauberer versteht, die durch Zaubertränke und Zaubersprüche Wagenlenker und Pferde zum Siege geschickt machten. Forcellini Lex. u. conditor. J. C. Bulengerus De circo Rom. ludisq. circ. XLIV (in Graevii Thes. ant. Rom. IX 685ff.). Friedländer bei Marquardt-Wissowa Röm. Staatsverw. III² 520, 5.