RE:Domitius 7

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Praef. praet. 240 n. Chr.
Band V,1 (1903) S. 1315 (IA)–1316 (IA)
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7) Domitius, Praefectus praetorio im J. 240 n. Chr., Cod. Iust. I 50, 1 (Rescript Gordians an ihn; wahrscheinlich an denselben auch das Rescript aus eben diesem Jahre VIII 30, 2, vgl. [1316] Cuq in Borghesi Oeuvres X 125, 5). Vielleicht ist er identisch mit dem D., auf dessen Veranlassung nach dem Tode der beiden Gordiane im J. 238 die Praetorianer den Stadtpraefecten (kaum Sabinus, der nach Herodian. VII 7, 4. Hist. Aug. Maximin. 15, 1; Gord. 13, 9 schon nach der Thronbesteigung der Gordiane und vom Volke erschlagen wurde) und andere hohe Beamten (iudices) töteten, Vict. Caes. 26, 5. Doch kann er damals noch nicht Befehlshaber der Praetorianer gewesen sein, weil wir für diese Zeit andere Männer in dieser Stellung kennen.

[Stein. ]