RE:Eugippius

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Presbyter-Abt in Campanien um 530 n. Chr., Verfasser der Vita Severini
Band VI,1 (1907) S. 988990
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Eugippius (Eugipius, Eugepius, vgl. Arndt Lit. Centralbl. 1878, 388. 1879, 1622), um 530 Presbyter-Abt eines Klosters in Castellum Lucullanum, nahe dem campanischen Neapel. Isid. Hisp. de vir. ill. c. 26 (34) verlegt seine Blütezeit wie die des Fulgentius von Ruspe in die Regierungszeit des Kaisers Anastasius (491–518), hier fügt er hinzu: post consulatum Importuni Iunioris (d. h. nach 509). Dies genaue Datum hat Isidor offenbar aus einem Brief des E. entnommen, der das einzige ihm bekannte Werk E.s einleitete, eine Vita S. (monachi) Severini; dort schreibt E. an den römischen Diakonen Pascasius, die Veranlassung zu dieser Komposition sei gerade vor zwei Jahren, consulatu scilicet Importuni, gegeben worden. Demnach fällt die Abfassung der Vita in das J. 511. Isidor erwähnt außerdem noch eine regula, die E. auf dem Sterbebette für die Mönche seines St. Severinusklosters gleichsam als Testament niedergeschrieben habe; von ihr ist keine Spur erhalten, auch Isidor scheint sie nicht selber gelesen zu haben. Cassiodor de inst. div. litt. 23 spricht von E. als von einem Toten (quem nos quoque vidimus); das Werk E.s, das er seinen Mönchen empfiehlt, ist aber ein ganz anderes als die durch Isidor bekannten: eine reiche Exzerptensammlung aus Augustin, die E. einer Verwandten Cassiodors, der Proba gewidmet habe. Diese Exzerpta ex operibus S. Augustini besitzen wir noch in zahlreichen Hss., deren älteste dem 7. Jhdt. angehört, vielfach brauchbar zur Kontrolle der direkten Augustinüberlieferung. Die beste Textausgabe von beiden Werken von P. Knoell im Corp. Script. [989] eccl. lat. IX 1. 2, 1885. 1886. Die Abfassungszeit der Exzerpta ist nicht genauer als zwischen 500 und 530 bestimmbar. Die vom Verfasser in Aussicht genommene Ergänzung seiner Sammlung durch spätere Abschreiber hat ernstlich nicht stattgefunden; die 548 capitula unserer Hss. werden gegenüber den 538 des Cassiodor kaum eine Vermehrung darstellen; bei Cassiodor dürfte ein Schreibfehler vorliegen.

Genau ist das Todesjahr E.s nicht zu fixieren. 533 lebte er noch, denn nachdem er mit Fulgentius von Ruspe im Briefwechsel gestanden hatte, wovon nur dessen epist. V (Migne Lat. 65, 344) übrig geblieben ist, wandte er sich nach dem am 1. Januar 532 eingetretenen Tode des afrikanischen Meisters an seinen Schüler Ferrandus mit einem Schreiben, das vor dem 1. Januar 533 durch Ferrandus (s. Mai Script. vet. nova coll. 1828, III 2, 169–184) beantwortet worden war, und eine Fortsetzung dieser Korrespondenz ist durch einen Brief des Ferrandus bei Reifferscheid Anecdota Casinensia, Index Vratisl. 1871/2 nr. VII S. 6f. belegt. Für die Mannigfaltigkeit seiner theologischen Interessen ist bezeichnend, daß er den Dionysius Exiguus (wohl um 527) veranlaßt hat, das Werk des Gregor von Nyssa περὶ κατασκευῆς ἀνθρώπου ins Lateinische zu übersetzen. Darum wird die alte Vermutung, der Verfasser der Exzerpte sei von dem Biographen des Severinus zu unterscheiden, abgelehnt werden müssen, obschon es auffällt, daß die für Augustin enthusiasmierten Afrikaner diese Exzerpte nie erwähnen, und der Abbas Marinus, den E. im Widmungsschreiben an Proba als den nennt, der ihm eigentlich die Aufgabe übertragen habe, sonst nicht aufzufinden ist. Weitere Schwierigkeiten bestehen nicht, denn der Typus des vir non usque adeo saecularibus litteris conditus, den Cassiodor in den Exzerpten herausfühlt, trifft erst recht für die Vita Severini zu; sensu censuque pauper ist E. nach seinem Urteil sicher als Abt so gut wie als Mönch gewesen; die Hss. von Augustin, die er exzerpierte, hat er ja nicht in der Bibliothek der Proba vorgefunden, sondern praestantibus amicis sich gesammelt; einen Beleg für solchen Tauschverkehr mit Büchern bietet des Fulgentius Brief an E. V 12.

Aus der Vita Severini bezw. ihrem Geleitsbrief ersehen wir, daß E. schon in seiner Jugend für den 482 gestorbenen Presbyter Severinus in Noricum Ripense leidenschaftliche Verehrung gehegt hat; somit wird seine Geburt nicht später als 460 angesetzt werden dürfen. Ihn für einen Afrikaner zu erklären, liegt nicht der leiseste Grund vor; er wird einer römischen Familie der Donaugegend entstammen, scheint in die unter dem geistigen Einfluß des Severinus stehende Mönchsgemeinschaft früh eingetreten zu sein, aber nicht in der unmittelbaren Umgebung des ‚Vaters‘, denn er weiß über ihn fast nur vom Hörensagen zu erzählen. 488 war er bei der Überführung der Gebeine des Severinus über die Alpen, wo Lucillus als Presbyter die Gemeinschaft leitete, beteiligt, ebenso bei der definitiven Beisetzung in dem von Barbaria geschenkten Mausoleum und Kloster unter Presbyter Marcianus ca. 494. Man wird annehmen dürfen, daß im J. 509, als der Wunsch auftrat, eine Biographie des Severinus zu [990] besitzen, Marcian schon nicht mehr am Leben (s. vit. Sev. 37: Marcianum, qui postea presbyter ante nos monasterio praefuit) und E. an seinen Platz getreten war. Dreißig Jahre lang mag er als Abt das Kloster der Severinusmönche regiert haben. Seine Vita Severini ist, wie Isidor sagt, brevi stilo komponiert, ohne rhetorischen Schmuck, voll naiver Wundergläubigkeit und Unwissenheit in den politischen Verhältnissen der beschriebenen Zeit, aber doch nicht nach einem vorliegenden Schema, sondern auf Grund reicher Tradition und eigner Anschauung von dem Boden, auf dem der Heilige gewirkt hat, und, weil wir über die Donaugebiete in jener Periode fast keine Nachrichten weiter haben, von unschätzbarem Quellenwert. H. Sauppe Gött. gel. Anz. 1862, 1545ff. M. Büdinger S.-Ber. Akad. Wien XCI 1878, 793ff.