Zum Inhalt springen

RE:Euktemon 4

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Athener, von Demosthenes gegen Androtion verteidigt 356 v. Chr.
Band VI,1 (1907) S. 1059
Bildergalerie im Original
Register VI,1 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|VI,1|1059||Euktemon 4|[[REAutor]]|RE:Euktemon 4}}        

4) Athener. Von Androtion wegen Unterschleifs angeklagt (Demosth. XXII 1. 48–50), strengt E. mit Diodoros gegen Androtion Ende 356/5 eine Klage wegen Gesetzwidrigkeit an. Zuerst spricht vor Gericht E., darauf Diodoros unter Benützung der ihm von Demosthenes verfaßten (22.) Rede κατὰ Ἀνδροτίωνος, Demosth. hypoth. XXII. Schäfer I² 353. 354. Mit demselben Diodoros giebt er wider das Gesetz des Timokrates die Schriftklage der Gesetzwidrigkeit ein im J. 352, Demosth. XXIV 10. Schäfer I² 372, 1.