3) Flavius Eusebius, Consul im J. 359, zugleich mit seinem Bruder Flavius Hypatius (BGU I 316. Socrat. II 37, 18. Athan. de syn. 8 = Migne G. 26, 692. Ammian. XVIII 1, 1. XXI 6, 4. XXIX 2, 9). Da er immer an erster Stelle genannt wird, muß er der ältere gewesen sein. Sein Vater scheint der Vorhergehende gewesen zu sein, seine Schwester war die Kaiserin Eusebia (Ammian. a. O.). Im Winter 352/3 feierte diese ihre Hochzeit mit Constantius II. und sorgte dann sehr bald für die Beförderung ihrer Brüder (vgl. Iulian. or. III 116 A). Denn ein E., der zum Kaiserhause gehörte (βασιλεΐ ὣν οίκεΐοςLiban. ep. 1257), also sicher mit diesem identisch ist, war 355 schon Consularis Hellesponti gewesen und stieg im folgenden Winter zum Consularis [1367] Bithyniae auf (Liban. ep. 1256–1258). Um das J. 371 wurden er und sein Bruder angeklagt, nach der Krone gestrebt zu haben. Obgleich der Prozeß zu keinem Beweise führte, wurden sie doch verbannt und mit einer hohen Geldstrafe belegt, bald darauf aber wieder zurückberufen und das Gezahlte ihnen erstattet (Ammian. XXIX 2, 9–11). An ihn könnte Liban. ep. 1233 gerichtet sein. Fälschlich hat man auf ihn CIL XI 3203[WS 1] bezogen; denn der hier genannte Flavius Eusebius war Princeps officii, d. h. Subalternbeamter, kann also mit dem Schwager des Kaisers nichts gemein haben.