3) Auf Grund der Inschrift American Journal of Arch. VII 47 gilt E. nebst Ithynor, seinem Bruder, als Proconsul von Achaia. Eine richtige Lesung und Interpretation der Inschrift: Ε]ἰς τύπον εἱμερόεντα ἰθύντορος ἀνθυπάτοιο ∥ ἥρπασέ τις μορφήν, τῷδ(ε) ἐνέγλυψε λίθῳ · ∥ μορφὴν λαότομος μὲν ἑῇ 'μειμήσατο τέχνῃ ∥ Ἑ]λλάδι κόσμον ὅλον μητρὶ χαριζόμενος, ∥ στῆσε δ' ἀγασσάμενός μιν ἀμύμων Εὐτυχιανός ∥ ἀντὶ κασιγνήτου εὖ διέπων Ἐφύρην ∥ lehrt jedoch, daß E. nicht als Proconsul, sondern nur als Stellvertreter seines Bruders Achaia verwaltete. Er war wohl dem Bruder als quaestor oder legatus in die Provinz gefolgt und hatte nach dem plötzlichen Tode desselben bis zur Ankunft des neuen Statthalters die Geschäfte geführt. E. gehörte zu jenen Griechen, denen durch die Erteilung des römischen Bürgerrechts – Praenomen und Nomen gentile sind unbekannt – die senatorische Laufbahn erschlossen wurde; das kann nicht vor der Zeit der flavischen Kaiser geschehen sein.