RE:Ianuarinus 4
Erscheinungsbild
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |
|---|---|
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext. | |
| Vicarius urbis Romae? | |
| Band IX,1 (1914) S. 696 | |
| Scan: 696, OCR | |
| Register IX,1 | Register i |
Link für WP
* {{RE|IX,1|696||Ianuarinus 4|[[REAutor]]|RE:Ianuarinus 4}} | |
4) Von ihm verschieden muß ein anderer I. sein, obgleich er fast gleichzeitig mit ihm Beamter war. Denn die an ihn gerichteten Gesetze vom 4. Dezember 320 und vom 20. November 321 (Cod. Theod. IX 34, 3. 21, 2) wurden nicht in Korinth, sondern in Rom empfangen und ausgestellt. Auch er trägt in der Überschrift des einen keinen Amtstitel; das andere nennt ihn agentem vicariam praefecturam, wonach er wahrscheinlich Vicarius urbis Romae gewesen sein wird.
[Seeck. ]