ab Argento (CIL VI 4231. 4232. 5186. 5197. 5539), supra argentum (4426. 4427), ad argentum (3941. 4425. 5746) und mit genauerer Bestimmung ab argento potorio (5185. 6716) oder ad argentum potorium (8730), ab argento scaenico (8731), Titel kaiserlicher Sclaven oder Freigelassenen, welche die Aufsicht über das kaiserliche Silbergeschirr führten. Eine höhere Stellung nahm der kaiserliche praepositus argenti potori (8719, ein Freigelassener) ein. Ihnen zur Seite zu stellen sind die Diener ab auro gemmato (auri escari, auri potori), a corinthiis, a cristallinis und ähnliche Unterabteilungen der ratio castrensis.
Der Titel ist nicht auf die kaiserliche Sclavenschaft beschränkt; im Gegenteil ist es sehr charakteristisch, dass z. B. der Subalterne des fiscus Gallicus CIL VI 5197 unter seinen 16 Sclaven zwei a. a. hat!
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ab argento
Titel kaiserl. Sklaven und Freigelassener. (K) S I.