Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen: Dröda

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Autor: O. M.
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Titel: Dröda
Untertitel:
aus: Voigtländischer Kreis, in: Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen. Band 5, Seite 41–43
Herausgeber: Gustav Adolf Poenicke
Auflage:
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Erscheinungsdatum: o. J. [1859]
Verlag: Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins
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Erscheinungsort: Leipzig
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Dröda.


Das Dorf Dröda liegt im Feilegrunde, einem hübschen mit Erlengebüsch bewachsenen Thale, welches von dem forellenreichen Erlenbache bewässert wird. Die Fluren Drödas rainen mit denen von Pirk, Plauschwitz, Bösenbrunn, Bobenneukirchen und Engelhardsgrün, wovon ersteres mit seinem neuen prachtvollen Schlosse am Ausgange des Grundes, da wo der Bach sich mit der Elster vereinigt, eine reizende Perspective bildet. Plauen und Hof sind von Dröda drei Stunden entfernt. Oelsnitz aber, die Ephoralstadt, ist nur anderthalb Stunden entlegen.

Dröda ist deutschen Ursprungs. Vor vierhundert Jahren befand sich auf der Stelle des jetzt so freundlichen Dorfes nur ein altes mit Mauern und Graben verwahrtes Schloss, daneben eine Mühle und wenige Wirtschaftsgebäude, umgeben von finstern Urwaldungen, Sümpfen und schilfigen Gründen, wohin sich nur selten ein menschlicher Fuss verirrte. Die wenigen Leute, welche auf dem Schlosse und in dessen Nähe hausten, lebten demnach in einer vollkommenen Einöde, und diesen Namen führte denn auch die Burg. Der Edelmann hiess der Herr der Oede, wodurch nach der Zeit der zusammengezogene Name „Dröda“ entstand. Als nun aber im Laufe des fünfzehnten Jahrhunderts die Urwaldungen unter der Axt des Feldbauers niedersanken, siedelten sich eine Anzahl Familien in der Nähe des Schlosses Dröda an, so dass bald ein stattliches Dörfchen und später auch eine Kirche vorhanden war. Die damals gegründeten Bauergüter wurden durch Vergrösserung der Familien in neuerer Zeit, bis auf einen einzigen ganzen Hof, in halbe, Viertels- und Achtelshöfe zerteilt, so dass gegenwärtig nur neun eigentliche Bauern zur Gemeinde gehören, während die übrigen Einwohner, siebenunddreissig an der Zahl, deren sämmtliche Anteile aus zwei zerschlagenen Bauergütern bestehen, nur Häusler sind. Diese Häusler, fast durchgängig Maurer oder Zimmerleute, finden in den nahen Städten während des Sommers reichliche Arbeit und guten Verdienst; im Winter aber sitzen sie mit ihren Frauen und Kindern in der wohlgeheizten Stube und arbeiten für die Fabrikherren. Die ganze Einwohnerschaft Dröda’s besteht aus etwa zweihundertsechszig Köpfen.

Das Rittergut zu Dröda besass in den frühesten Zeiten der Ritter Hans von Raschau, dessen Sohn, Marquard von Raschau, im Jahre 1403 von dem Junker Bernhard von Weischliz, dessen Familie die Weischholze genannt wurde, das Stammgut derselben, Weischlitz, für fünfhundert Gulden erkaufte, und auf demselben seinen Wohnsitz nahm. Dröda gehörte schon 1450 Apel von Tettau, der mit den Herren von Waldsburg, von Röder, von Sack, von Hermsgrün, von Posseck, von Geilsdorf, von Dölen und von der Heydie ein Bündniss gegen Heinrich II. Burggrafen von Meissen und Herrn zu Plauen schloss. Dieser Fürst hatte sich von seiner stolzen herrischen Gemahlin, Cordula von Lobdaburg aus dem Hause Elsterberg, verleiten lassen, seine Unterthanen mit neuen drückenden Abgaben zu belasten und eignete sich sogar unter den seltsamsten Vorwänden verschiedene Besitzungen zu, namentlich dadurch, dass er von seiner Lehensherrschaft den willkürlichsten Gebrauch machte. Nach diesem oberherrlichen Rechte stand dem Fürsten die Befugniss zu, das gelehnte Gut gegen Zurückzahlung des Lehnschillings an sich zu lösen oder es einem Andern zu übertragen. Der Lehnsbauer, welchen dieses Schicksal traf, musste seinen Hof nach stattgefundener Aufkündigung binnen vierzehn Tagen räumen und in Jahresfrist feilbieten, fand er aber in dieser Zeit keinen Käufer, so fiel das Besitzthum gegen Erstattung des Lehnschillings und einer kleinen Entschädigung an den Lehnsherrn zurück, der indessen alsdann auch noch Lehnsgebühren in Anspruch nahm. So lange Heinrich nur die Bauern auf diese Art beeinträchtigte, begnügte man sich mit einem leisen Murren, als er aber auch das Eigenthum des Adels angriff, deren Lehnsgüter einzuziehen begann und mit Gewalt an sich lösete, solche in Domainenvorwerke verwandelte und die Wirthschaftsgebäude zum Theil demolirte, indem Cordula der Ansicht war dass die Plätze derselben, als urbares Feld mehr einbringen würden als Gebäude, so erhob sich die gesammte Ritterschaft, an deren Spitze die schon erwähnten Edelleute standen. Zu dem missvergnügten Adel gesellte sich auch die Schwesterschaft des Klosters Kronschwitz, der Heinrich das Dorf Strassberg genommen und dieses ausserdem gegen ein Privilegium eines seiner Ahnherrn vom Jahre 1295 mit neuen Steuern belegt hatte, sowie auch die mächtige Stadt Plauen. Aber auch Burggraf Heinrich hatte seine Anhänger und so entstand eine allgemeine Verwirrung und Unsicherheit, dass endlich die Aufmerksamkeit des Königs Georg von Böhmen auf die Voigtländischen Unruhen gelenkt wurde. Auch der Churfürst von Sachsen nahm sich der Unterdrückten, namentlich der Nonnen zu [42] Kronschwitz an, und beide Herrscher luden die Partheien vor den Schöppenstuhl zu Magdeburg, wo ihre Sache rechtlich vertragen werden sollte.

Lange blieb der Prozess vor dem Schöppenstuhle anhängig. Böhmen und Sachsen aber waren bereits entschlossen, den Burggrafen zu verderben. Dieser hatte den Unwillen des Churfürsten durch einen Prozess um das Burggrafenthum Meissen und Ansprüche an Voigtsberg, Adorf, Mühldorf, Paussa und Auerbach erregt; der König von Böhmen aber beschuldigte Heinrich verschiedener Lehnsvergehen, namentlich dass er das Böhmische Lehnschloss Grässlas niedergebrannt und mit den missvergnügten Böhmischen Landständen und seinem, des Königs, Sohne strafbare Verbindungen unterhalten habe. Noch ehe der Rechtsstreit vor dem Magdeburger Schöppenstuhle entschieden war, und ohne dass man dem Burggrafen Gehör verstattete, wurde er daher 1465 wegen „Lehnsverbrechung und Majestätsverletzung“ seiner Güter verlustig und in die Acht erklärt, deren Vollstreckung man den Herzögen Ernst und Albrecht von Sachsen auftrug. Bald rückte denn auch ein Exekutionsheer nach dem Voigtlande und zog alle Besitzungen des Burggrafen ein, so dass Sachsen sich nunmehr im Besitz des ganzen Landstriches befand, welcher jetzt das königlich und grossherzoglich Sächsische und königlich Preussische Voigtland bildet. Umsonst nahm sich Papst Paul II. des unglücklichen Heinrichs an, indem er das Verfahren seiner Gegner für ungerecht erklärte und den Herzögen Ernst und Albrecht befahl, das entrissene Plauen zurückzugeben: es blieb bei dem Beschlusse, ja sogar die Böhmischen Güter, welche Heinrich bereits seinem Sohne abgetreten hatte, gingen verloren. Apel von Tettau, welcher sich durch seinen Eifer gegen den Burggrafen Heinrich ausgezeichnet hatte, wurde zum Amtmann auf dem Schlosse zu Plauen bestellt, die Burg Voigtsberg vertrauten die Fürsten dem Ritter Conrad von Metsch.

Nicht nur dass Burggraf Heinrich Land und Leute verlor, nach einer erst kürzlich aufgefundenen merkwürdigen Urkunde büsste er auch seine Freiheit ein. Diese Urkunde, welche im Eingange die Worte enthält: „als der alde vunn plawen itzt seines Gefangnuss vunn vuns entlediget“ enthält die Abtretung der Böhmischen Besitzung Petzschau, des Schlosses und der Stadt Plauen, der Schlösser Paussa, Linda, Königswart und Neuhartenstein zu Gunsten Sachsens, und ist ausgestellt am Tage Julianae Virginis 1476, woraus hervorgeht, dass Burggraf Heinrichs Gefangenschaft zehn Jahre währte. In der Urkunde wird ferner gesagt, dass wenn vom Tage der Ausstellung bis zu Michalis desselben Jahres auch Heinrichs Sohn die Entsagung und Verzichtleistung des Vaters unterzeichnen würde Churfürst Ernst alsdann sich gnädiglich verheissen wolle, aus Gnaden Petzschau, Königswarth und Neuhartenstein zurückzugeben. Die Worte der Urkunde sind; „wolden wir auch begeben dass er widder Vns und die Vnsern gehandelt vnndt dem gnanten alden vun plawen so er die zeit am leben sein solliche slos petzschau, königswart, nawenhartinstein, ader so er nicht am leben were dem gnannten vun plawen sinem sone widdergeben. Sagen wir das also zu mit kraft diss brives.“ Zugleich mussten Heinrich II. und sein Sohn auch versprechen: „auch dass er Vnsser feinde vnnd beschediger nicht schutze, noch die vff Vnsern schaden vffnemen vnnd halten vnnd ob er weicherley andir anspruche vnndt forderungen zu Vnns addir den Vnnsern gewunne, was denn Vnns antreffe das er sich des rechten vor den prelaten Grauen, Herrn und Ritterschaft aus dem allen er an tzal vff achte adir zehen personen, vnnd was Vnnser vnndertanen betreffe vor vnns vnnd vnnssern erben, Reten adir vor vnnsern geruchten an rechte begnugen lisse. Wo er denn kegen Vnns und den prelaten, Grauen Hrrn vnnd Ritterschaft die er vns den Vnns vnnd vnnssern landen, verwant dorzu erwelen vnnd von Vnns odir vnnsern geruchten wegen den vnnssern rechts genugtes als stets die rechte gebort widder feinden wird nicht gewegert werde, das er sich denn daruber keins widerwillens vnnd befehdigungen ken Vnns vnnd den vnnssern verlisse.“ – – Zum Schluss bemerken wir, dass die beiden Heinriche doch noch verschiedene gerechtfertigte Ansprüche an Voigtländische Allodialbesitzungen erhoben, die ihnen auch wohl zugestanden worden sind, da später Burggraf Heinrich IV. sich in deren Besitz befand. Sitz der Burggrafen wurde das Schloss Hartenstein.

Apel von Tettau hatte, wie schon bereits erwähnt, das alte finstere Waldschloss Dröda verlassen und seinen Wohnsitz auf dem erkauften Schlosse Weischlitz genommen, nach Heinrichs II. Aechtung aber die Hauptmannschaft auf der Burg zu Plauen, dem Hradschin, angetreten. Sein Tod erfolgte um das Jahr 1493 und einer seiner Söhne, Marquard von Tettau, wurde nicht nur Herr auf Dröda, sondern folgte auch dem Vater als Commandant des Schlosses zu Plauen. Er unterzeichnete im Jahre 1509 eine Urkunde über die Stiftung des Altars der heiligen Anna in der Stadtkirche zu Plauen, welchen unter Bestätigung des Churfürsten Friedrich des Weisen und seines Bruders, des Herzogs Johann, sowie des Bischofs Johann von Naumburg, des Comthurs der Balley Thüringen Conrads von Uttenroda und des Comthurs von Plauen, Augustin Thuchel, der auch Archidiakonus zu Dobenau war, Erasmus Weise, ein Priester gemeinschaftlich mit Margarethe Pestel, der Wittwe eines Plauenschen Bürgers, und deren Söhnen Georg, Hans, Heinrich und Andreas Pestel gründete. Sie legirten dazu ein Capital von fünfhundert Gülden nebst einem Hause zur Wohnung des Geistlichen, am Comthurhofe gelegen, das auf fünfzig Gulden werth war. Die Collatur über den neugestifteten Altar übte abwechselnd der Rath zu Plauen und der Comthur des deutschen Ordens daselbst, auch musste der Messner jedes Jahr zwei Gülden Abtragszins an den Orden entrichten. Die Urkunde unterzeichneten ausser Marquard von Tettau auch Heinz von Röder auf Leubnitz, Hans von Röder und Georg von Naundorf auf Pöhl.

Nach Marquard von Tettau gehörte Dröda dem Ritter Haubold Anshelm von Tettau, der auch Ottensgrün und Mechelgrün besass und im Jahre 1555 mit Tode abging. Die Familie Tettau gehörte bis zu dieser Zeit zu den angesehensten des Voigtlandes, doch kam dieses Geschlecht von jetzt an in seinen Vermögensverhältnissen zurück. In der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts besassen von den Tettaus noch Albrecht von Tettau das Gut Zobis, Christoph von Tettau das Gut Schillbach, Marquard von Tettau Ober- und Unlerlossa. Apel von Tettau Kauschwitz. Steinsdorf und Syra und die Brüder Hugo, Sigismund und Daniel von Tettau Obersyra. Letztere mussten ihre Güter 1594 wegen bedeutender Schulden verkaufen und zwar Obersyra für 12450 Gülden; Dröda aber hatte schon 1556 von Hans von Tettau Jobst Heinrich von Watzdorf der das Gut 1576 gegen Untersyrau an Hans Wilhelm von Tettau vertauschte, von welchem es, da er kinderlos starb, an einen Verwandten vererbt wurde, für 8300 Gülden erkauft. Der neue Besitzer von [43] Dröda war Christoph von Reitzenstein, der 1609 mit Tode abging und das Gut seinem Sohne Jobst Caspar von Reitzenstein hinterliess, welcher 1660 von dem Landesherrn für sein Gut die Schriftsässigkeit mit den Obergerichten erlangte. Georg von Reizenstein, des Vorigen Sohn erstach 1692 unweit des Auenteiches bei Kürbitz den Junker Ernst Dietrich von Feilitzsch im Duell. Um das Jahr 1720 gehörte Dröda einem Christoph von Reitzenstein, und nach ihm dem Oberstlieutenant der Sächsischen Reiterei von Reitzenstein, der das Gut an den Kaufmann Oertel aus Hof veräusserte. Dieser verkaufte Dröda an den Kaufmann Nikol Raidel aus Brix, dessen Tochter mit dem königlich Sächsischen Hauptmann Christoph Wilhelm Tropitzsch vermählt war, die nach des Vaters Tode dessen Erbin wurde. Der jetzige Besitzer von Dröda ist deren Sohn, Herr Christian August Tropitzsch.

In frühester Zeit war Dröda in die Kirche zu Planschwitz eingepfarrt, da aber zwischen beiden Dörfern ein Bach, der Triebelbach, fliesst, der oft hoch anschwillt, so war es den Drödaern häufig nicht möglich die Kirche zu besuchen, und mancher Sterbende schmachtete vergeblich nach den heiligen Sakramenten, weil der Priester nicht über den Bach gelangen konnte. Als nun aber endlich gar bei ihrer Heimfahrt von Planschwitz Gevattersleute das Kind verloren, das später todt im Schnee aufgefunden wurde, fassten die Drödaer den Entschluss sich auszupfarren, und führten solchen im Jahre 1506 auch wirklich aus. Nach einer Angabe im Voigtsberger Amtsbuche schenkten zwei Fräulein von Tettau zur Verbesserung der sehr geringen Pfarreinkünfte und zur Erleichterung der Gemeinde den noch jetzt kräftig anstehenden Wald von vierundzwanzig Ackern Land aus frommer Mildthätigkeit als geistliches Lehen. In Folge dieser Auspfarrung hat der Pastor zu Dröda noch jetzt jährlich dreissig Groschen an den Pfarrer zu Planschwitz und sechs Groschen an den dortigen Schullehrer zu entrichten. Bis zur Reformation gehörte die Kirche unter das Haus des Deutschen Ordens zu Plauen, dessen Comthur die Priester berief, ein Recht, das nach dem Verschwinden des Ordens auf den Oberpfarrer zu Plauen übergegangen ist, der es noch jetzt ausübt, obgleich Dröda zur Ephorie Oelsnitz gehört. Die beiden einzigen Kirchen der Umgegend, welche ihre Pfarrherren nicht von dem Orden erhielten, waren die zu Kürbitz und Leubnitz, welche schon damals selbstständige Geistliche hatten obgleich die Kirchen bei dem Orden zur Lehn gingen. Nach und nach kauften die meisten Rittergutsbesitzer von dem Superintendenten zu Plauen das Collaturrecht gegen einen jährlichen Zins an sich, so dass nur noch wenige Kirchen von ihm besetzt werden. Nach einem alten Register der Balley Thüringen, unter welcher die hiesigen Besitzungen des Ordens standen, gehörten ihm im Jahre 1509 die dreizehn Kirchenlehne: Theuma, Altensalz, Leubnitz, Taltitz, Würschnitz, Planschwitz, Geilsdorf, Rodersdorf, Kloschwitz, Pöhl, Roda, Kürbitz und Dröda. Von diesen Kirchen mussten an den Comthur zu Plauen als jährlichen Absens bezahlen: Theuma fünfzehn Gülden, Leubnitz und Geilsdorf jedes vierzehn Gülden, Kürbitz zwölf Gülden, Altensalz sechs Gülden und Taltitz ebensoviel.

Was die Schicksale Dröda’s anbetrifft, so hatte es alle die Drangsale zu erleiden, welche die Kriege der letzten drei Jahrhunderte über unser Vaterland brachten, namentlich aber zeichnete sich durch seine Schrecken der dreissigjährige Krieg aus, welcher ausser entmenschten Soldatenhorden auch noch entsetzliche Seuchen ins Land brachte. Hauptsächlich in den Jahren 1632 und 1633 wurde Dröda von vielfachem Elend heimgesucht, plündernde Soldatenhaufen und die Furcht vor schrecklichen Misshandlungen hielten die unglücklichen Landleute in steter Aufregung, die durch das Pestjahr 1633 fast zur Verzweiflung stieg. Auch der letzte Französische Krieg hat dem Orte vielfachen Schaden gebracht.

An herrlichen Aussichten fehlt es auf den beiden Berghöhen, von denen Dröda eingeschlossen ist, nicht, namentlich gewährt der vordere Hirschberg wie die Zöberner Höhe eine prächtige Fernsicht weit über Plauen und seine Umgebung nach Norden zu bis in den Reussischen Vordergrund. Und wiederum rückwärts kann man vom weissen Berge aus, liebliche Waldparthieen von der Baierischen und Preussischen Grenze in reicher Mannichfaltigkeit erkennen.

O. M.