Schutz für die Zwergtrappe

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Textdaten
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Autor: Karl Ruß
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Titel: Schutz für die Zwergtrappe
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 19, S. 610
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1892
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[610] Schutz für die Zwergtrappe! Als im Jahre 1875 die in Asien und Südeuropa heimische Zwergtrappe plötzlich in unseren deutschen Fluren erschien, erließ ein begeisterter Vogelfreund, der verstorbene Pfarrer Thienemann zu Gangloffsömmern in Thüringen einen Aufruf zu ihrem Schutze, zuerst in der Fachzeitschrift „Die gefiederte Welt“ und sodann namentlich auch in der „Gartenlaube“. Dank dieser Fürsorge hat jener gefiederte Fremdling in Thüringen eine neue Heimstätte gefunden und sich soweit eingebürgert, daß dort in jedem Jahre Bruten aufkommen und in gutem Gedeihen beobachtet werden können. Und noch im Spätherbst 1891 teilte mir Präparator Otto Bock in Berlin mit, daß ihm Zwergtrappen, welche auf der Jagd beiläufig geschossen waren, nun auch aus mehreren anderen Gegenden Deutschlands, so aus der nächsten Umgebung von Berlin und aus der Mark Brandenburg, aus Schlesien, ferner aus verschiedenen Strichen Oesterreich-Ungarns zum Ausstopfen zugesandt worden seien. Es ergiebt sich hieraus der Beweis, daß die Zwergtrappe nicht bloß in Thüringen heimisch geworden ist, sondern auch anderweit auftritt, und daß diese schönen, anmuthigen und nützlichen Vögel sich wohl über unser ganzes deutsches Vaterland und Mitteleuropa überhaupt verbreiten könnten.

Angesichts dieser Thatsache wende ich mich nun an alle Jäger und Jagdliebhaber, an alle Sonntagsjäger mit der dringenden Bitte, sie möchten sich die Schonung und Hegung dieses Vogels angelegen sein lassen, soweit es irgend möglich ist.

Es ist ja eine leidige Thatsache, daß, wer einmal eine Flinte unter dem Arme trägt, gar zu leicht der Versuchung unterliegt, jeden ihm unbekannten Vogel herunterzuschießen, und wäre es auch nur aus Neugierde, bloß, um ihn sich anzusehen und ihn dann fortzuwerfen. Würde es nicht dem Menschenherzen ungleich mehr Ehre machen und zugleich dem Menschenvortheil angemessener sein, wenn man solche fremden Vögel zunächst schonen und hegen möchte, um sie anzulocken und wenn möglich heimisch werden zu lassen und sie dann erst, wenn sie sich eingebürgert und vermehrt haben, als Wildbret auszunutzen? Zum Kennenlernen würde sich inzwischen immerhin Gelegenheit genug finden. Wenn nichts anderes, so verhelfen uns dazu die leider zahlreichen Unglücksfälle der Vögel, für welche Leuchtthürme, Telegraphen- und Telephondrähte nur zu oft verhängnißvoll werden. und nicht bloß für die Zwergtrappe möchte ich mich verwenden, auch für die anderen Gäste, die von Zeit zu Zeit auf unseren Fluren auftauchen: Steppenhuhn, Tannenhäher, Rosenstar, fremde Drosseln, Kreuzschnäbel u. a. m.

Also nochmals. Schutz und Schonung für sie alle! Auch die etwa schädlichen unter ihnen sollten nur von Sachverständigen abgeschossen werden. Dr. Karl Ruß.