Weber’s Gesetz.
§. 103.
Fortsetzung: Weber’s Gesetz.
Endlich sollen für das elektrische Theilchen die Bewegungsgleichungen auch aus Weber’s Formel hergeleitet werden:
(1)
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(2)
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Hier findet sich
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wobei Functionen von sind, welche der partiellen Differentialgleichung genügen
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Durch Differentiation nach erhalten wir
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und hier ist die Function nur von den Coordinaten und
den Geschwindigkeiten abhängig. Demnach lauten die Bewegungsgleichungen:
(3)
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Hier müsste also zunächst eliminirt werden.
§. 104.
Zusammenhang mit Ampère’s Gesetz.
Der Ausdruck (12) des §. 96 ist von uns so interpretirt worden, dass der von den Geschwindigkeiten abhängige Theil des Gesammtpotentials zwei geschlossener Ströme auf einander sich durch Summirung aus lauter Einzelpotentialen zusammensetzt. Das Einzel-