Seite:Über das Transito-Commerz auf dem Main, oder Gedanken über eine Mainschiffer-Rechnung.pdf/7

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61/2 kr. (beynahe) für Zölle und Accidenzien, und
6 kr. per Centner trifft es für Zehrung etc. in diesen Orten.
271/2 kr. also für 5 fremde Mitzollherrschaften.
21/2 kr. für die Hanauischen Reiter. Der Fremden Pferd-Lohn gehören noch hieher, wo dann
15 kr. per Centner oder fl. 575 in fernere fremdherrische Länder durch eines Fränkischen Schiffers Sorge und Arbeit gebracht wurden.

In Freudenburg und übrigen Wirzburgischen Zollstätten mit Wirzburg zahlte der Centner

31/4 kr. weil man auf selben die fatale Reise des Schiffers erkannte, und menschlicher dachte, überhaupt aber gegen den Schiffer billig handelte.
73/4 kr. per Centner kommen für Knechtlohn und andere im Lande ausgegebene Kosten.
111/2 kr. per Centner oder fl. 423 kr. 35 brachte diese Reise oder Fahrt eines Schiffers im Hochstift Wirzburg bis dahin in Umlauf, und
501/2 kr. für jeden Centner seiner Ladung mußte