Seite:Über den Unfug, welcher gewöhnlich bey dem Aufstrich der Güter in den Gemeindhäusern der Dörfer getrieben zu werden pflegt.pdf/13

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haften. Bisweilen wird etwas mehr geboten, gewöhnlich wird es dem Creditor von Rechts wegen übergeben. Dem Unglücklichen, dessen Gut auf solche Weise wieder veräussert wird, gehen alsdann oft Angabe, Handlohn und andere Kosten verloren. Der Creditor muß seine Zinsen schwinden lassen, hat die Klagkosten, die seine geringe erhaltene Angabe aufzehren und oft nicht zureichen. Nur unter diesen Umständen stehen alsdann bey öffentlichen Aufstrichen die Güter in ihrem wahren Wehrte.

 Wenn man diese Gebrechen bey öffentlichen Aufstrichen mit wahrer Menschenfreundlichkeit bedenkt, so kann man nichts sehnlicher als ihre Abstellung wünschen. In der Hauptstadt Wirzburg werden an verschiedenen hohen Gerichts-Stellen Steigerungen vorgenommen. Man denkt dabey nicht an das Trinken. Nur auf dem Lande ist dieser Unfug eingerissen, daß beynahe die Nachbarn keinen Strich anfangen lassen, ohne daß vorher gezecht worden sey. Sie behaupten das, als ein Recht.

 Bey obigen Besorgnissen, die ich oft schon laut äusserte, hat man mir entgegengesetzt: