Seite:Über die Verfassung des deutschen Reiches.djvu/24

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mir das manche Erleichterung, was andere ganz besonders hatte verdrießen können; denn je mehr Gleichgültiges und nicht zur Sache gehöriges ich eingeschoben fand, um so schneller hoffte ich zu Ende zu kommen.

Die äußere Beschaffenheit des römischen Reichs lernte ich aus diesem Buche nun zwar so ziemlich kennen; aber während der Verfasser ein sichtliches Bestreben an den Tag legte, seine Kenntniß des römischen Rechts zu zeigen, und alles, was er irgendwo gelesen hatte, hier auskramte, fiel es mir um so mehr auf, daß er gründliche politische Kenntnisse durchaus vermissen ließ. Denn derartige Notizen aus dem römischen Recht zusammenzutragen, dazu gehört nur ein klein wenig Geduld und gar kein Scharfsinn; aber wer ohne von der Geschichte Deutschlands und der Politik die geringsten Kenntnisse zu besitzen sich die Darstellung eines so unregelmäßigen Staatsgebildes zur Aufgabe stellt, der besitzt ebenso viel Talent dazu, als der Esel zum Saitenspiel.

Als ich nun endlich mit diesem langweiligen Buche zu Ende war und bemerkte, daß die anderen ihm ganz ähnlich waren, entschloß ich mich, einen ganz anderen Weg einzuschlagen und, ohne mich an die Kleinigkeitskrämerei alberner Bücherschreiber weiter zu kehren, verständige, in den Geschäften erfahrene Männer um das zu befragen, was mir zweifelhaft erschien. Und das trug mir gute Früchte. Denn ich erfuhr auf diese Weise manches, was man in keinem Buche finden dürfte; außerdem aber erwarb ich mir durch meine Wißbegierde das Wohlwollen Vieler, wie ja die Deutschen gegen Fremde überhaupt nicht unfreundlich zu sein pflegen; denn es gefiel ihnen an mir besonders, daß sie mich nicht, wie die meisten Fremden, vor der Beschäftigung mit ihrem Staatswesen zurückschrecken sahen. Und je unbefangener und freier ich mit ihnen verkehrte, um so lieber gewannen sie mich; denn sie glaubten bei mir ein Streben nach derselben Aufrichtigkeit wahr zu nehmen, die sie an sich selbst so gern anerkannt sehen. Ich glaubte nun ihr Wohlwollen für meinen Zweck ausnutzen zu müssen.

Als in München mein Geschäft nach Wunsch beendigt war, begab ich mich deshalb nach Regensburg, wohin der drohende Türkenkrieg viele Fürsten zusammengeführt hatte. Hier konnte ich nun leicht aus eigener Anschauung das innerste Wesen der deutschen Verhältnisse kennen lernen, und zugleich beobachten, ein wie loses Band den ganzen Staat zusammenhält. Durch die Vermittelung meines Freundes aus Baiern wurde ich hier mit dem damaligen Leiter der Geschäfte des Mainzer Hofes bekannt, einem Manne, wie ich in Deutschland keinen zweiten kenne und der sich einer allgemeinen Achtung erfreut.[1] Ich wurde von ihm mit einer Freundlichkeit aufgenommen, wie ich als Fremder und ihm Unbekannter sie kaum bei einem Manne erwarten konnte, dessen Wohlwollen auch durch Schmeichelei zu erwerben, die Gelehrten aller Orten für ehrenvoll halten. Und nicht allein in Regensburg verschaffte mir seine Gunst viele Freunde, sondern er versah

  1. Gemeint ist Joh. Chr. v. Boineburg, geb. 1622 gest. 1673, von 1652 bis 1664 kurmainzischer Geheimrath und Oberhofmarschall, dann in Ungnade gefallen und entlassen. Boineburg war bis zu seiner Entlassung die Seele der Mainzer Politik, welche unter dem Kurfürsten Johann Philipp aus dem Hause Schönborn weitreichende Pläne verfolgte. Vgl. über ihn Guhrauer Leibnitz’s Deutsche Schriften, Berlin 1838. I, 12 ff., der übrigens die Mainzer Politik mit ihrer durchaus partikularistisch-eigensüchtigen Richtung viel zu günstig beurtheilt.
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Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/24&oldid=- (Version vom 30.4.2018)